Definition des Begriffs
COREPER bezeichnet das Comité des représentants permanents, auf Deutsch Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die deutsche Abkürzung lautet AStV. COREPER ist das zentrale Vorbereitungsgremium des Rates der Europäischen Union und kein eigenständiges Organ der EU. Seine rechtliche Grundlage liegt in Artikel 16 Absatz 7 EUV und Artikel 240 AEUV. Der Ausschuss ist in Brüssel angesiedelt, wo die ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union arbeiten. Er wurde seit 1958 im Rahmen der Ratsarbeit als dauerhaftes Koordinierungsgremium etabliert. COREPER verbindet diplomatische Vertretung, fachliche Vorprüfung und politische Kompromissbildung zwischen den Mitgliedstaaten.
Aufgaben
COREPER bereitet die Arbeiten des Rates vor und sorgt dafür, dass Dossiers entscheidungsreif auf Ministerebene gelangen. Zu den Kernaufgaben gehören:
Zuständigkeiten
COREPER arbeitet in zwei Formationen. COREPER I besteht aus den stellvertretenden Ständigen Vertretern und bereitet vor allem fachpolitische Ratsformationen vor, etwa Wettbewerbsfähigkeit, Binnenmarkt, Umwelt, Verkehr, Landwirtschaft, Beschäftigung, Gesundheit, Bildung und Kultur. COREPER II besteht aus den Ständigen Vertretern und behandelt insbesondere allgemeine Angelegenheiten, auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen sowie Justiz und Inneres. Die Mertens-Gruppe unterstützt COREPER I, die Antici-Gruppe unterstützt COREPER II.
Relevanz
COREPER ist für Finanzmarktregulierung bedeutsam, weil viele EU-Rechtsakte vor der förmlichen Ratsentscheidung dort politisch und technisch vorbereitet werden. Dies betrifft Bankenaufsicht, Kapitalmärkte, Versicherungen, Zahlungsverkehr, Geldwäscheprävention, Sanktionen, digitale Finanzinfrastruktur und wirtschaftspolitische Koordinierung. Einigung im COREPER führt häufig dazu, dass ein Dossier als A-Punkt ohne Aussprache im Rat angenommen wird. Nicht gelöste Fragen werden als B-Punkte auf Ministerebene behandelt. Dadurch beeinflusst COREPER Zeitplan, Verhandlungsspielraum und Umsetzbarkeit europäischer Regulierung.
Besonderheiten
COREPER besitzt keine eigenständige Gesetzgebungsbefugnis, prägt aber den Entscheidungsprozess des Rates erheblich. Besonders ist die Verbindung aus kontinuierlicher nationaler Interessenvertretung, institutioneller Verfahrenskontrolle und vertraulicher Kompromisssuche. Der Ausschuss wirkt außerdem an der Qualität der Rechtsakte, der Verfahrensordnung und der Kohärenz der Unionspolitik mit.
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