Definition des Begriffs
ARC steht für Accounting Regulatory Committee, auf Deutsch Regelungsausschuss für Rechnungslegung. Der ARC ist ein Ausschuss der Europäischen Union, der die Europäische Kommission bei der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards in das EU-Recht unterstützt. Er wurde 2002 auf EU-Ebene eingerichtet und organisatorisch bei der Europäischen Kommission in Brüssel verankert. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards. Der Ausschuss ist Teil des europäischen Komitologieverfahrens und wirkt im Rahmen des IFRS-Endorsements. Er dient damit als institutionelle Schnittstelle zwischen internationaler Standardsetzung und europäischer Rechnungslegungsregulierung.
Aufgaben
Der ARC prüft Vorschläge der Europäischen Kommission zur Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards und zugehörigen Interpretationen. Seine zentrale Aufgabe besteht darin, eine Stellungnahme zu Entwürfen von Durchführungsrechtsakten abzugeben. Diese Rechtsakte legen fest, ob ein vom International Accounting Standards Board veröffentlichter Standard für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wird.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
Zuständigkeiten
Der ARC ist für Fragen der EU-Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards zuständig. Mitglieder sind Vertreter der Mitgliedstaaten, den Vorsitz führt die Europäische Kommission. Der Ausschuss entscheidet nicht eigenständig über Rechnungslegungsstandards, sondern gibt im geregelten Ausschussverfahren eine Stellungnahme zu Kommissionsentwürfen ab. Die fachliche Vorarbeit erfolgt regelmäßig durch die European Financial Reporting Advisory Group, die technische Bewertungen und Übernahmeempfehlungen vorbereitet.
Relevanz
Der ARC ist für die Finanzmarktberichterstattung relevant, weil EU-kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre konsolidierten Abschlüsse grundsätzlich nach übernommenen IFRS erstellen. Seine Arbeit beeinflusst, welche Standards in der EU verbindlich werden und ab wann sie anzuwenden sind. Dadurch trägt der Ausschuss zur Vergleichbarkeit, Transparenz und Rechtssicherheit der Unternehmensberichterstattung bei. Die Tätigkeit berührt Emittenten, Abschlussprüfer, Aufsichtsbehörden, Investoren und andere Nutzer von Finanzinformationen.
Besonderheiten
Der ARC verbindet technische Rechnungslegung mit europäischer Rechtssetzung. Er übernimmt keine Standardsetzung, sondern ist Teil des politischen und rechtlichen Übernahmeprozesses. Charakteristisch sind:
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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