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Institutions for occupational retirement provision (IORP)

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Definition des Begriffs

IORP steht für Institutions for Occupational Retirement Provision, auf Deutsch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Der Begriff bezeichnet rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen, die kapitalgedeckte Leistungen der betrieblichen Altersversorgung verwalten. IORP sind keine klassischen Investmentfonds, sondern Einrichtungen mit einem sozialen Versorgungszweck. Der europäische Rahmen beruht vor allem auf der Richtlinie (EU) 2016/2341 über Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Sie ersetzte die frühere Richtlinie 2003/41/EG und gilt seit Januar 2019 in den Mitgliedstaaten über nationale Umsetzungsvorschriften.

Die Regulierung verfolgt drei Grundziele: Schutz der Versorgungsanwärter, solide Unternehmensführung und transparente Information. Sie harmonisiert nicht die Höhe der Rentenzusagen. Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht bleiben weitgehend national geprägt. Dadurch verbindet der IORP-Rahmen europäische Mindestanforderungen mit unterschiedlichen nationalen Altersversorgungssystemen.

 

Vorkommen und Verwendung

IORP kommen in Systemen der betrieblichen Altersversorgung vor, in denen Arbeitgeber oder Trägerunternehmen Versorgungszusagen über eine rechtlich getrennte Einrichtung organisieren. In Deutschland können insbesondere Pensionskassen und Pensionsfonds unter den IORP-Rahmen fallen. Die konkrete Einordnung hängt von der Rechtsform, dem Geschäftsmodell und der nationalen Zulassung ab. Reine Sozialversicherungsträger, die Teil der gesetzlichen Rentenversicherung sind, gehören regelmäßig nicht zu diesem Rahmen.

Zentrale Prüffelder sind:

  1. Governance, insbesondere Leitungsstruktur, interne Kontrolle, Risikomanagement und versicherungsmathematische Funktion.
  2. Anlagepolitik, einschließlich Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios.
  3. Informationspflichten, etwa gegenüber Anwärtern, Leistungsempfängern und Aufsichtsbehörden.
  4. Grenzüberschreitende Tätigkeit, wenn eine Einrichtung Altersversorgung für Arbeitgeber in einem anderen Mitgliedstaat betreibt.

 

Relevanz

IORP sind für Finanzmarktregulierung, Altersvorsorge und Verbraucherschutz relevant. Sie verwalten langfristige Verpflichtungen gegenüber Beschäftigten und Rentenberechtigten. Deshalb stehen Solvenz, Risikotragfähigkeit und organisatorische Stabilität im Mittelpunkt. Aufsichtliche Maßnahmen können Geschäftspläne, Kapitalausstattung, Risikomanagement oder Informationsprozesse betreffen. Der Begriff ist außerdem wichtig für die Abgrenzung zu Versicherungsunternehmen, Asset-Managern und Einrichtungen der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • EbAV, deutsche Abkürzung für Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung.
  • IORP II, Kurzbezeichnung für den überarbeiteten europäischen Aufsichtsrahmen.
  • Occupational pension scheme, betriebliche Altersversorgung als zugrunde liegendes Versorgungssystem.
  • Pensionskasse und Pensionsfonds, mögliche nationale Durchführungswege mit aufsichtsrechtlicher Einbindung.

 

Weitere Informationen

Wesentliche Rechtsbezüge sind die Richtlinie (EU) 2016/2341, nationale Umsetzungsgesetze, Vorgaben zur Geschäftsorganisation und aufsichtsrechtliche Leitlinien. Zuständig sind nationale Aufsichtsbehörden; auf europäischer Ebene koordiniert EIOPA die Aufsichtskonvergenz und entwickelt Empfehlungen, Stellungnahmen sowie technische Beiträge.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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