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Institutional Protection Schemes (IPS)

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Definition des Begriffs

IPS steht für Institutional Protection Schemes, auf Deutsch institutsbezogene Sicherungssysteme. Sie bezeichnen privatrechtlich oder verbandsrechtlich organisierte Schutzsysteme, die Mitgliedsinstitute vor Insolvenz und Liquidation bewahren sollen. Anders als eine reine Einlagensicherung setzt ein IPS bereits vor dem Entschädigungsfall an. Es überwacht Risiken, kann Stützungsmaßnahmen leisten und soll die Zahlungsfähigkeit sowie Solvenz der angeschlossenen Institute sichern. Die rechtliche Verankerung liegt insbesondere in der Capital Requirements Regulation und in der Einlagensicherungsrichtlinie. Anerkannte Systeme können aufsichtsrechtliche Erleichterungen ermöglichen, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

 

Vorkommen und Verwendung

IPS kommen vor allem in dezentralen Bankengruppen mit rechtlich selbstständigen Instituten vor. Typische Beispiele sind Verbundstrukturen von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken. Die Systeme werden dauerhaft betrieben und beruhen auf Mitgliedschaft, Risikoüberwachung, Frühwarnverfahren, Prüfungsrechten und finanziellen Unterstützungsmechanismen. Zentrale Prüffelder sind:

  • Kapital, Liquidität und Ertragslage der Mitgliedsinstitute.
  • Risikokonzentrationen, Governance und interne Kontrollsysteme.
  • Verfügbarkeit von Mitteln für präventive Stützungsmaßnahmen.
  • Einhaltung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die zuständige Aufsicht.

 

Relevanz

Ein IPS ist für Institute bedeutsam, weil es Risiken innerhalb einer Gruppe früh erkennen und stabilisierend eingreifen kann. Aufsichtsrechtlich kann ein anerkanntes IPS bestimmte Risikogewichte, Liquiditätsanforderungen und Großkreditregeln beeinflussen. Für Einleger kann ein IPS zusätzlichen Schutz bieten, wenn es zugleich als Einlagensicherungssystem anerkannt ist. Die Wirkung hängt von Governance, Finanzierung, Eingriffsrechten und wirksamer Überwachung ab. Eine formale Mitgliedschaft genügt nicht. Entscheidend ist, dass das System tatsächlich präventiv handeln kann.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Institutsbezogenes Sicherungssystem: deutsche Bezeichnung für ein IPS.
  • Einlagensicherungssystem: System zur Entschädigung gedeckter Einlagen.
  • Präventive Stützung: Maßnahme zur Stabilisierung eines Mitgliedsinstituts.
  • Verbundaufsicht: Überwachung von Risiken innerhalb einer institutsübergreifenden Struktur.

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind Artikel 113 Absatz 7 CRR für aufsichtliche Anerkennung und Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Einlagensicherungsrichtlinie für die Definition. Weitere Bezüge bestehen zu Eigenmittelrecht, Liquiditätssteuerung, Sanierungsplanung, Abwicklung und nationalem Einlagensicherungsrecht. Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Aufsichtsbehörde und erfordert regelmäßige Nachweise. Dazu zählen eine konsolidierte oder aggregierte Risikobetrachtung, ausreichende Mittel, verbindliche Unterstützungsmechanismen und transparente Entscheidungsprozesse. In Deutschland haben IPS eine besondere Bedeutung, weil sie Stabilisierung und Einlegerschutz in bankgruppenbezogenen Sicherungsstrukturen verbinden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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