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Electronic Money Directive (EMD)

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Definition des Begriffs

EMD steht für Electronic Money Directive, auf Deutsch E-Geld-Richtlinie. Gemeint ist vor allem die Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten. Sie trat 2009 in Kraft und ersetzte den früheren europäischen Rahmen aus dem Jahr 2000. Ziel der EMD ist ein einheitlicher Rechtsrahmen für elektronisches Geld, seine Ausgabe, die Zulassung von E-Geld-Instituten und die laufende Aufsicht. Elektronisches Geld ist ein monetärer Wert, der elektronisch gespeichert wird, gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgegeben wird und von anderen Personen als dem Emittenten als Zahlungsmittel akzeptiert wird.

 

Einordnung der Relevanz

Die EMD gehört zum europäischen Zahlungsverkehrs- und Finanzaufsichtsrecht. Sie ergänzt den Zahlungsdiensterahmen, insbesondere die Zahlungsdiensterichtlinien, weil E-Geld-Institute neben der Ausgabe von E-Geld häufig auch Zahlungsdienste erbringen. Der Rechtsakt betrifft digitale Wallets, Prepaid-Zahlungsinstrumente, Kartenprodukte, Online-Zahlungslösungen und andere Geschäftsmodelle, bei denen Kundengelder als elektronischer Wert gespeichert werden. Die Richtlinie prägt nationale Erlaubnisverfahren und schafft Mindestanforderungen für Aufsicht, Eigenmittel und Kundengeldschutz.

 

Betroffene

Betroffen sind insbesondere:

  • E-Geld-Institute, die elektronisches Geld ausgeben
  • Kreditinstitute, soweit sie E-Geld emittieren dürfen
  • Zahlungsdienstleister mit verbundenen E-Geld-Produkten
  • Händler, Plattformen und technische Dienstleister, sofern sie in E-Geld-Modelle eingebunden sind
  • Aufsichtsbehörden, die Zulassung, laufende Überwachung und Durchsetzung verantworten

Bestimmte begrenzte Netze oder sehr spezielle Instrumente können unter Ausnahmen fallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Anforderungen und Pflichten

Zentrale Pflichten sind:

  1. Zulassung und Organisation a. Erlaubnis vor Aufnahme der Tätigkeit b. Geschäftsplan, Governance, interne Kontrollen und zuverlässige Geschäftsleitung
  2. Kapital und Eigenmittel a. Anfangskapital für E-Geld-Institute b. laufende Eigenmittel nach dem Geschäftsvolumen und Risikoprofil
  3. Kundengeldschutz a. Trennung oder Absicherung vereinnahmter Gelder b. Schutz bei Insolvenzrisiken des Instituts
  4. Ausgabe und Rücktausch a. Ausgabe von E-Geld gegen Geldbetrag b. Rücktausch zum Nennwert nach den gesetzlichen Bedingungen

 

Weitere Informationen

Die EMD wurde in den Mitgliedstaaten durch nationale Gesetze umgesetzt. In Deutschland wirkt sie insbesondere über das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Ihre praktische Anwendung steht eng mit Geldwäscheprävention, IT-Sicherheit, Verbraucherschutz, Auslagerungssteuerung und den Regeln für Zahlungsdienste zusammen. Europäische Reformdiskussionen prüfen die Zusammenführung von E-Geld- und Zahlungsdiensteregeln in einem modernisierten Rahmen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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