Definition des Begriffs
ALA steht für Alternative Liquidity Approaches, auf Deutsch alternative Liquiditätsansätze. Der Begriff bezeichnet aufsichtliche Verfahren innerhalb der Liquidity Coverage Ratio, kurz LCR. Sie dienen dazu, besondere Märkte abzubilden, in denen Banken in ihrer Landeswährung nicht ausreichend hochwertige liquide Aktiva, High Quality Liquid Assets oder HQLA, halten können. Die Ansätze sind Teil des Baseler Rahmenwerks zur kurzfristigen Liquiditätssteuerung von Banken. Sie beziehen sich auf Jurisdiktionen mit strukturellem Mangel an Level-1-HQLA oder, in bestimmten Fällen, an Level-1- und Level-2-HQLA.
Vorkommen und Verwendung
ALA werden durch nationale Aufsichtsbehörden im Rahmen der LCR-Anwendung zugelassen und begrenzt. Sie gelten für Banken, die einer LCR-Anforderung unterliegen und in einer betroffenen Währung einen nachweisbaren HQLA-Engpass haben. Die Nutzung erfolgt nicht als generelle Erleichterung, sondern als begrenzte Alternative zur Erfüllung des Liquiditätspuffers. Eine Inanspruchnahme soll sich am tatsächlichen Bedarf orientieren und darf vorhandene zulässige Aktiva nicht wirtschaftlich verdrängen.
Kernbereiche sind:
Relevanz
ALA sichern die Anwendbarkeit der LCR in Finanzmärkten, in denen der Bestand an anerkannten liquiden Vermögenswerten nicht ausreicht. Dadurch bleibt das Ziel der LCR erhalten: Banken sollen während eines erheblichen Liquiditätsstressszenarios über 30 Kalendertage zahlungsfähig bleiben. Für Institute wirken ALA unmittelbar auf die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers, auf interne Steuerungsprozesse und auf aufsichtliche Meldungen. Aufsichtsbehörden setzen Nutzungsgrenzen fest, überwachen die aggregierte Inanspruchnahme und prüfen, ob Banken zunächst angemessene Maßnahmen zur Verringerung ihres Liquiditätsrisikos ergriffen haben.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
ALA sind im LCR-Kapitel des Baseler Rahmenwerks verankert. Die LCR wurde ab 2015 als Mindeststandard eingeführt und erreichte 2019 die vollständige Zielquote von 100 Prozent. Für ALA gelten Eignungskriterien, quantitative Grenzen, Anforderungen an die laufende Überwachung und aufsichtliche Pflichten der zuständigen Behörden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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