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Verbindungsnetzbetreiber (VNB)

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Definition des Begriffs

VNB steht für Verbindungsnetzbetreiber und bezeichnet im deutschen Telekommunikationsumfeld einen Netzbetreiber, der Verbindungen über ein eigenes oder angemietetes öffentliches Telekommunikationsnetz herstellt. Der Begriff ordnet sich als technisches und organisatorisches Verfahren der Netzzusammenschaltung ein. Ziel ist die Weiterleitung von Sprach- oder Datenverbindungen zwischen Anschlussnetzen, Diensten und Zielnetzen. Rechtliche Bezüge ergeben sich aus dem Telekommunikationsrecht, insbesondere aus Regelungen zu Netzzugang, Interoperabilität, Nummerierung und Anbieterwahl. Im Finanzmarktumfeld ist der Begriff vor allem relevant, wenn regulierte Unternehmen Telekommunikationsleistungen für Zahlungsverkehr, Handelssysteme, Kundenkommunikation oder Auslagerungen nutzen.

 

Vorkommen und Verwendung

VNB kommen bei Festnetztelefonie, IP-basierter Sprachkommunikation, Mehrwertdiensten und der technischen Verbindung unterschiedlicher Netze vor. Das Verfahren betrifft Anbieter öffentlicher Telekommunikationsnetze, Diensteanbieter sowie Unternehmen, die Verbindungsleistungen einkaufen oder in kritische Geschäftsprozesse einbinden.

Kernbereiche sind:

  1. Zusammenschaltung, technische Kopplung von Netzen und Übergabepunkten.
  2. Routing, Auswahl des Leitwegs für eine Verbindung.
  3. Abrechnung, Erfassung von Verbindungsdaten für Entgelte und Nachweise.
  4. Qualitätsmanagement, Überwachung von Verfügbarkeit, Laufzeiten und Störungen.

 

Relevanz

Für Banken, Wertpapierinstitute, Versicherer und Zahlungsdienstleister kann ein VNB mittelbar Teil der Informations- und Kommunikationstechnologie sein. Störungen können telefonische Kundenaufträge, Notfallkommunikation, Handelsarbeitsplätze oder Authentifizierungsprozesse beeinträchtigen. Bei Auslagerungen und IKT-Drittparteienrisiken sind deshalb Vertragssteuerung, Service-Level, Notfallkonzepte und Meldewege bedeutsam. Der Begriff steht nahe bei Netzbetreiber, Telekommunikationsanbieter und Carrier, beschreibt jedoch besonders die Rolle bei der Herstellung oder Weiterleitung konkreter Verbindungen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Carrier Selection: Auswahl eines Verbindungsnetzbetreibers für einzelne Gespräche.
  • Call by Call: fallweise Nutzung eines Verbindungsnetzbetreibers über eine Vorwahl.
  • Zusammenschaltung: technische und vertragliche Verbindung von Telekommunikationsnetzen.
  • IKT-Dienstleister: Anbieter digitaler Leistungen, der für regulierte Finanzunternehmen relevant sein kann.

 

Weitere Informationen

Rechtsbezüge bestehen im Telekommunikationsgesetz, in Vorgaben zur Nummerierung, in Zugangs- und Zusammenschaltungsregeln sowie in vertraglichen Leistungsbeschreibungen. Für Finanzunternehmen entstehen zusätzliche Anforderungen aus dem Risikomanagement, der Auslagerungssteuerung und der operativen Resilienz, wenn Verbindungsleistungen kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Typische Nachweise sind Netzpläne, Schnittstellenbeschreibungen, Störungsberichte, Leistungskennzahlen, Sicherheitsanforderungen und Eskalationsprozesse. Bei kritischer Nutzung kann eine Zuordnung zu Geschäftsprozessen, Schutzbedarf und Wiederanlaufzeiten erforderlich sein. Dadurch kann beurteilt werden, ob eine Telekommunikationsleistung nur unterstützend wirkt oder als wesentlicher Bestandteil der Betriebsfähigkeit einzustufen ist. Dies unterstützt Kontrollen im internen Kontrollsystem.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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