Definition des Begriffs
DeckRV steht für Deckungsrückstellungsverordnung. Der vollständige Titel lautet Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen. Die geltende Neufassung vom 18. April 2016 regelt in Deutschland zentrale Rechnungsgrundlagen für die Bildung von Deckungsrückstellungen in bestimmten Versicherungssparten. Die Verordnung trat im Zusammenhang mit dem modernisierten Versicherungsaufsichtsgesetz in Kraft. Ziel ist eine vorsichtige und nachvollziehbare Bewertung langfristiger Versicherungsverpflichtungen. Die Deckungsrückstellung ist eine versicherungstechnische Rückstellung für künftige garantierte Leistungen aus bestehenden Verträgen.
Einordnung der Relevanz
Die DeckRV gehört zum deutschen Versicherungsaufsichtsrecht und ergänzt Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie handelsrechtliche Bewertungsanforderungen. Sie ist besonders relevant für Lebensversicherungen, Altersvorsorgeprodukte und Unfallversicherungen mit garantierten Leistungsbestandteilen. Die Verordnung verbindet Aktuarwesen, Bilanzierung und Solvenzaufsicht. Sie beeinflusst Produktkalkulation, Überschussbeteiligung, Reservestärkung und die Beurteilung der dauernden Erfüllbarkeit von Verpflichtungen. Zudem schafft sie einheitliche Mindestmaßstäbe für vorsichtige Reservierung im regulierten Versicherungsbestand.
Betroffene
Betroffen sind insbesondere:
Anforderungen und Pflichten
Weitere Informationen
Die DeckRV wird durch Änderungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz angepasst, insbesondere bei Vorgaben zum Höchstrechnungszins. Praktische Umsetzung und Kontrolle liegen bei Versicherungsunternehmen, verantwortlichen Aktuaren, Abschlussprüfern und Finanzaufsicht. Für die Anwendung sind neben der DeckRV die aktuellen Fassungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes, des Handelsgesetzbuchs und einschlägige aktuarielle Standards maßgeblich.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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