Feedback

Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV)

zur Glossar-Übersicht

Die Deckungsrückstellungsverordnung ist eine deutsche Rechtsverordnung, die verbindliche Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellungen in der Versicherungsbilanz festlegt. Sie konkretisiert damit, wie langfristige Versicherungsverpflichtungen, insbesondere bei Verträgen mit Zinsgarantien, nach vorsichtigen Maßstäben zu bewerten sind. Die Verordnung wurde 2016 neu gefasst und trat am 1. Juli 2016 in Kraft. Sie beruht auf Ermächtigungsgrundlagen des Versicherungsaufsichtsgesetzes und wirkt als untergesetzliche Norm für die betroffenen Versicherungsunternehmen.

Einordnung der Relevanz

Die DeckRV ist ein zentrales Regelwerk für die handelsrechtlich geprägte Reservierung im deutschen Versicherungsgeschäft. Sie verfolgt das Ziel, die Finanzierbarkeit langfristiger Leistungsversprechen zu stärken, indem sie Obergrenzen und Methodikvorgaben für wesentliche Kalkulationsparameter setzt. Dadurch begrenzt sie das Garantiezinsrisiko und reduziert Anreize zu optimistischen Rechnungsannahmen. Für den Finanzmarkt ist sie relevant, weil sie die Stabilität von Versicherern und die Verlässlichkeit von garantierten Leistungen, etwa in der Lebensversicherung und in rentennahen Produkten, direkt beeinflusst.

Betroffene

Adressaten sind Versicherungsunternehmen, die Deckungsrückstellungen für langfristige Verpflichtungen bilden, insbesondere im Umfeld von Zinsgarantien. Die Regelungen sind vor allem für Konstellationen relevant, in denen keine aufsichtsbehördlich genehmigten Tarife zugrunde liegen. Typischerweise betroffen sind:

  1. Lebensversicherungsunternehmen, einschließlich Pensionskassen, mit bestimmten Ausnahmen
  2. Unfallversicherungsunternehmen, soweit Versicherungen mit Rückgewähr der Prämien betrieben werden
  3. Versicherungsunternehmen mit Rentenleistungen in ausgewählten Haftpflicht-, Kraftfahrt- und Unfallsparten

Mittelbar betrifft die DeckRV auch verantwortliche Aktuare, Rechnungslegung, Risikomanagement, Wirtschaftsprüfung und Governance-Funktionen, da die Vorgaben methodisch, prozessual und in Kontrollen umzusetzen sind.

Anforderungen und Pflichten

Die DeckRV verlangt, dass Deckungsrückstellungen nach vorgegebenen versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt werden, einschließlich konservativer Annahmen und methodischer Konsistenz. Sie setzt einen Höchstzinssatz für die Berechnung bei Verträgen mit Zinsgarantie fest. In Euro beträgt dieser seit dem 1. Januar 2025 1 Prozent und enthält Regeln zur Festsetzung von Höchstzinssätzen für andere Währungen. Zudem begrenzt sie Abschlusskostenansätze über Höchstzillmersätze und konkretisiert die anzuwendende Berechnungsmethode. Für die Herleitung biometrischer und weiterer Rechnungsgrundlagen verlangt sie regelmäßig, dass nicht nur beste Schätzwerte angesetzt werden, sondern nachteilige Abweichungen angemessen berücksichtigt werden. Ergänzend regelt sie den Umgang mit einem Referenzzins, der bei der Beurteilung der Ertragslage und bei der Bewertung der Verpflichtungen eine Rolle spielt.

Weitere Informationen

Die DeckRV steht im Zusammenhang mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie mit handelsrechtlichen Vorgaben zur Bewertung von Versicherungsverpflichtungen, die in der Versicherungsrechnungslegung umgesetzt werden. In der Praxis wirkt sie sowohl auf das Neugeschäft, etwa über Grenzen für Rechnungszins und Abschlusskostenansätze, als auch auf die Folgebewertung von Beständen. Änderungen erfolgen durch Anpassungsverordnungen, wodurch Parameter und Übergangsregelungen fortgeschrieben werden. Parallel gelten für die Solvabilitätssteuerung nach Solvency II eigenständige Bewertungsgrundsätze, sodass Unternehmen DeckRV-Anforderungen typischerweise mit aufsichtsrechtlichen Prozessen zur Modellierung, Datenqualität und Governance abstimmen.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de  

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen