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Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV)

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Die seit Juli 2016 geltende deutsche Verordnung über Rechtsgrundlagen für Deckungsgrundlagen des Bundesministeriums der Finanzen gilt für Lebensversicherungsunternehmen, bestimmte Unfallversicherungsunternehmen und für bestimmte Versicherungsunternehmen, die Rentenleistungen erbringen. Sie regelt den Höchstzinssatz sowie Ausnahmen dazu, Höchstzillmersätze, deren versicherungsmathematische Berechnung sowie versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen.

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