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European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

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Definition des Begriffs

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine im Jahr 2001 gegründete, gemeinnützige Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie ist als Verein nach belgischem Recht (AISBL) organisiert und wurde ursprünglich mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Europäische Kommission bei der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) in europäisches Recht zu beraten. Nach der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 sind alle kapitalmarktorientierten Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen, sofern diese von der Kommission übernommen wurden. Die EFRAG nimmt dabei die Rolle des fachlichen Beratungsgremiums ein, das die Kommission im sogenannten Endorsement-Prozess unterstützt.

Im Zuge der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde das Mandat der EFRAG im Jahr 2022 erheblich erweitert. Seitdem ist sie zusätzlich für die Entwicklung von Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zuständig. Die EFRAG agiert damit in zwei klar getrennten Säulen, der Finanzberichterstattung und der Nachhaltigkeitsberichterstattung, und repräsentiert europäische Interessen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene im Bereich der Unternehmensberichterstattung.

Aufgaben

Die Aufgaben der EFRAG gliedern sich in zwei zentrale Säulen:

Säule 1: Finanzberichterstattung (Financial Reporting)

  • Erarbeitung technischer Stellungnahmen für die Europäische Kommission zur Übernahme (Endorsement) neu veröffentlichter oder geänderter IFRS-Standards in europäisches Recht.
  • Prüfung, ob IFRS-Standards die Kriterien der IAS-Verordnung erfüllen und im europäischen öffentlichen Interesse liegen.
  • Einflussnahme auf die Standardsetzung des International Accounting Standards Board (IASB) durch Einbringung europäischer Perspektiven, proaktive Forschungsarbeiten und Veröffentlichung von Diskussionspapieren.
  • Durchführung von Konsultationen, Feldtests und Umfragen zur Berücksichtigung europäischer Besonderheiten und zur Einbindung von Stakeholdern.
  • Veröffentlichung von Kommentaren, Empfehlungen und Positionspapieren zu internationalen Entwicklungen in der Finanzberichterstattung.

Säule 2: Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting)

  • Entwicklung von Entwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als technische Grundlage für die Europäische Kommission im Rahmen der CSRD.
  • Bereitstellung von Umsetzungsleitlinien, Interpretationshilfen und FAQs zu den ESRS.
  • Veröffentlichung und Überarbeitung von Standards auf Basis öffentlicher Konsultationen, etwa zur Vereinfachung von Berichtspflichten für kleinere und mittlere Unternehmen (VSME-Standards).
  • Förderung der Interoperabilität zwischen europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsstandards.
  • Koordination mit internationalen Standardsetzern wie dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI).

Beide Säulen folgen einem transparenten, mehrstufigen Due-Process-Verfahren, das öffentliche Konsultationen, Expertenbeteiligung und demokratische Aufsicht gewährleistet.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der EFRAG erstrecken sich auf folgende Bereiche:

Im Bereich Finanzberichterstattung:

  • Beratung der Europäischen Kommission im Endorsement-Prozess für IFRS-Standards.
  • Vertretung europäischer Interessen gegenüber dem IASB und anderen internationalen Standardsetzern.
  • Durchführung von Wirkungsanalysen und Kosten-Nutzen-Bewertungen im europäischen Kontext.
  • Entwicklung proaktiver Positionen zu Bilanzierungsfragen und zukünftigen Standards.

Im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • Ausarbeitung und Weiterentwicklung der ESRS als verbindliche Berichtsstandards für Unternehmen unter der CSRD.
  • Technische Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Annahme delegierter Rechtsakte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  • Bereitstellung von Implementierungshilfen und Schulungsmaterialien für betroffene Unternehmen, Prüfer und Aufsichtsbehörden.
  • Begleitung der Einführung sektorspezifischer ESRS sowie Standards für kleine und mittlere Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen.

Die EFRAG arbeitet dabei eng mit dem Accounting Regulatory Committee (ARC), nationalen Standardsetzern wie dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) sowie zahlreichen europäischen Verbänden und Institutionen zusammen.

Relevanz

Die EFRAG nimmt eine Schlüsselrolle im europäischen Finanzmarkt und in der Unternehmensberichterstattung ein. Als technisches Bindeglied zwischen internationalen Standardsetzern und der Europäischen Kommission beeinflusst sie maßgeblich, welche Rechnungslegungsstandards in der EU Anwendung finden und wie Nachhaltigkeitsinformationen künftig offenzulegen sind.

Durch die Einführung der ESRS unter der CSRD hat die EFRAG eine zentrale Funktion im Aufbau eines kohärenten europäischen Rahmenwerks für die Nachhaltigkeitsberichterstattung übernommen. Die Standards betreffen tausende Unternehmen in der EU und haben globale Ausstrahlungskraft, da sie als Referenzmodell für vergleichbare Regulierungen weltweit dienen. Die EFRAG trägt damit erheblich zur Transparenz, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit von Unternehmensberichten bei und unterstützt die Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Darüber hinaus ist die EFRAG aktiv in internationale Debatten eingebunden, etwa im Dialog mit dem ISSB, der GRI und anderen Organisationen, um Kohärenz zwischen verschiedenen Berichtsrahmenwerken zu fördern und Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden.

Besonderheiten

  • Zweisäulenmodell: Die EFRAG ist sowohl in der Finanz- als auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung tätig, was innerhalb Europas einzigartig ist und eine integrierte Perspektive auf Unternehmensberichte ermöglicht.
  • Öffentlich-private Finanzierung: Die EFRAG wird sowohl von der Europäischen Kommission als auch von nationalen Mitgliedsorganisationen und europäischen Verbänden finanziert, was ihre Unabhängigkeit und breite Legitimation unterstreicht.
  • Governance-Struktur: Die Organisation verfügt über eine mehrstufige Governance mit General Assembly, Administrative Board, Financial Reporting Board (FRB), Sustainability Reporting Board (SRB) sowie technischen Expertengruppen (Technical Expert Groups, TEG).
  • Due Process: Alle fachlichen Positionen und Standards durchlaufen ein transparentes Konsultationsverfahren mit öffentlicher Kommentierung, Feldtests und Feedback-Berichten.
  • Internationale Ausrichtung bei europäischer Verankerung: Die EFRAG vertritt konsequent europäische Interessen, agiert jedoch als Brückenbauerin zwischen europäischen und globalen Standardsetzern.
  • Erweitertes Mandat seit 2022: Mit der CSRD wurde die EFRAG erstmals mit der Entwicklung verbindlicher EU-weiter Nachhaltigkeitsstandards betraut, was ihre Bedeutung erheblich verstärkt hat.

 

Weiterführende Informationen, aktuelle regulatorische Entwicklungen und vertiefende Einträge zur EFRAG finden sich auf Regupedia, einem spezialisierten Online-Glossar für Finanzmarktregulierung.

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