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European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

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Definition des Begriffs

EFRAG ist die European Financial Reporting Advisory Group, eine privatrechtliche, gemeinnützige internationale Vereinigung nach belgischem Recht mit Sitz in Brüssel. Sie wurde 2001 auf Anregung der Europäischen Kommission gegründet. EFRAG ist keine EU-Behörde mit hoheitlichen Aufsichtsbefugnissen, sondern ein europäisches Fach- und Beratungsgremium für Unternehmensberichterstattung. Die rechtliche Grundlage liegt in ihrer Organisationsform als AISBL, ihren Statuten, internen Regeln und den Arbeitsvereinbarungen mit der Europäischen Kommission. Seit der Corporate Sustainability Reporting Directive umfasst ihr Mandat neben Finanzberichterstattung auch Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Aufgaben

EFRAG dient dem europäischen öffentlichen Interesse in der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zu den Kernaufgaben gehören:

  • fachliche Beratung der Europäischen Kommission zur Übernahme neuer oder geänderter IFRS-Rechnungslegungsstandards in der EU,
  • Einbringung europäischer Positionen in internationale Standardsetzungsprozesse,
  • Entwicklung fachlicher Entwürfe für European Sustainability Reporting Standards,
  • Unterstützung der praktischen Anwendung der ESRS durch Leitlinien und Erläuterungen,
  • Durchführung öffentlicher Konsultationen, Feldstudien und fachlicher Analysen.

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten verteilen sich auf zwei Säulen. Die Financial Reporting Pillar befasst sich mit IFRS, Bilanzierungsfragen und Endorsement Advice, also Empfehlungen zur EU-Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards. Die Sustainability Reporting Pillar erarbeitet technische Empfehlungen zu ESRS und unterstützt deren Umsetzung. EFRAG arbeitet mit europäischen Stakeholder-Organisationen, nationalen Standardsetzern, Unternehmen, Abschlussprüfern, Investoren, Zivilgesellschaft und europäischen Institutionen zusammen.

 

Relevanz

EFRAG ist für die europäische Finanzmarktregulierung relevant, weil Rechnungslegungs- und Nachhaltigkeitsstandards die Transparenz von Kapitalmärkten prägen. Ihre fachlichen Stellungnahmen beeinflussen, welche IFRS in der EU angewendet werden können. Ihre ESRS-Entwürfe sind zentral für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD. Für kapitalmarktorientierte Unternehmen, große Unternehmen, Investoren, Prüfer und Aufsichtsbehörden sind EFRAG-Arbeiten daher ein wichtiger Bezugspunkt für vergleichbare, prüfbare und entscheidungsnützliche Unternehmensinformationen.

 

Besonderheiten

EFRAG verbindet öffentliche Finanzierung, private Mitgliedschaft und formalisierte Einbindung in EU-Prozesse. Ihre Legitimation beruht auf transparentem Due Process, öffentlichen Sitzungen, Konsultationen und fachlicher Unabhängigkeit. Anders als Aufsichtsbehörden erlässt EFRAG keine verbindlichen Rechtsakte. Die Wirkung entsteht durch technische Expertise, europäische Konsensbildung und die Übernahme ihrer Empfehlungen in EU-Entscheidungsprozesse.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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