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Leverage Ratio (LR)

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Die Leverage Ratio (Höchstverschuldungsquote) wurde im Rahmenwerk Basel III eingeführt. Sie bildet den Quotienten aus dem bankaufsichtlichen Eigenkapital (Kernkapital) und der weitgehend ungewichteten Bilanzsumme und ergänzt die Eigenmittelstandards nach Säule 1. 

In einer von 2013 bis einschließlich 2017 laufenden Beobachtungsphase soll die Leverage Ratio mindestens 3% betragen, sodass eine Hebelung der Bilanzsumme auf das 33,3-fache des gesamten Kernkapitals begrenzt wird. Aufgrund der Ergebnisse in dieser Beobachtungsphase werden anschließend gegebenenfalls endgültige Anpassungen vorgenommen, damit die Leverage Ratio per 1. Januar 2018 in Säule 1 integriert werden kann.

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