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Leverage Ratio (LR)

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Definition des Begriffs

Die Leverage Ratio, deutsch Verschuldungsquote, ist eine regulatorische Kennzahl und ein aufsichtliches Verfahren zur Begrenzung übermäßiger Verschuldung von Instituten. Sie setzt das Kernkapital der Stufe 1 ins Verhältnis zu einer weit gefassten Gesamtrisikopositionsmessgröße. Anders als risikogewichtete Kapitalquoten berücksichtigt sie Positionen grundsätzlich unabhängig von ihrem Risikogewicht. Rechtlich ist sie insbesondere in der Capital Requirements Regulation verankert, vor allem in Artikel 429 CRR. Sie setzt Basel III um und ergänzt die risikobasierten Eigenmittelanforderungen.

 

Vorkommen und Verwendung

Die Leverage Ratio wird von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierinstituten berechnet, überwacht, gemeldet und offengelegt. Sie gilt laufend und ist Bestandteil des internen Risikomanagements, der Kapitalplanung und des aufsichtlichen Meldewesens. Die Quote wird auf Einzelinstituts- und Gruppenebene betrachtet, soweit der jeweilige Konsolidierungskreis dies verlangt.

Kernbereiche sind:

  1. Kapitalgröße, regelmäßig Kernkapital der Stufe 1 als Zähler der Quote.
  2. Gesamtrisikopositionsmessgröße, einschließlich bilanzieller Aktiva, Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und außerbilanzieller Positionen.
  3. Mindestanforderung, grundsätzlich 3 Prozent für Institute im europäischen Regelwerk.
  4. Offenlegung, damit Marktteilnehmer die Verschuldungsstruktur eines Instituts nachvollziehen können.

 

Relevanz

Die Leverage Ratio begrenzt das Risiko, dass Institute bei niedrigen Risikogewichten sehr hohe Bilanzsummen oder außerbilanzielle Engagements aufbauen. Sie wirkt als nicht risikobasierte Sicherheitslinie neben CET1 Quote, Gesamtkapitalquote und internen Risikotragfähigkeitskonzepten. Eine niedrige Quote kann Kapitalmaßnahmen, Bilanzsteuerung, Geschäftsplanung oder die Reduzierung bestimmter Positionen erforderlich machen. Im SREP kann die Aufsicht beurteilen, ob Verschuldung, Geschäftsmodell und Kapitalausstattung konsistent sind. Für global systemrelevante Institute können zusätzliche Anforderungen gelten, die an ihre systemische Bedeutung anknüpfen. Die Kennzahl erhöht zudem die Vergleichbarkeit zwischen Instituten, weil sie weniger stark von internen Modellen abhängt.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Verschuldungsquote, gebräuchliche deutsche Bezeichnung für die Leverage Ratio.
  • Tier 1 Capital, Kernkapital als Kapitalgröße im Zähler.
  • Exposure Measure, Gesamtrisikopositionsmessgröße als Nenner.
  • CET1 Ratio, risikogewichtete Kapitalquote mit anderer Berechnungslogik.
  • Basel III, internationaler Rahmen, aus dem die Kennzahl hervorging.

 

Weitere Informationen

Zentrale Rechtsgrundlagen sind Artikel 429 und die zugehörigen Offenlegungs- und Meldevorschriften der CRR. Ergänzend konkretisieren technische Standards, Meldebögen und aufsichtliche Auslegungen die Berechnung einzelner Positionsarten. Institute müssen Datenherkunft, Konsolidierungskreis, Abzugsposten und Behandlung außerbilanzieller Geschäfte nachvollziehbar dokumentieren. Die Kennzahl ist eng mit Kapitalplanung, Bilanzmanagement, Sanierungsplanung, Stresstests und aufsichtlicher Überwachung verbunden. Bei starken Bilanzschwankungen sind zeitnahe Kontrollen und belastbare Datenprozesse besonders wichtig.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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