Definition des Begriffs
Die Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die am 3. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Sie konkretisiert die Verhaltens- und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Die Verordnung wurde vom Bundesfinanzministerium erlassen und dient der nationalen Umsetzung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) sowie der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593. Die WpDVerOV vom 17. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3566) ersetzte die Vorgängerverordnung vom 20. Juli 2007 und wird fortlaufend an neue regulatorische Anforderungen angepasst, zuletzt durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz im Februar 2026.
Regelungsgegenstand und Anforderungen
Die WpDVerOV enthält detaillierte Vorschriften zu folgenden Bereichen:
Betroffene Institutionen
Die WpDVerOV gilt für Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des § 2 Absatz 10 WpHG. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, Wertpapierhandelsbanken, Wertpapierhandelshäuser, Finanzdienstleistungsinstitute mit entsprechender Erlaubnis sowie Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland. Ausgenommen sind grundsätzlich Kapitalverwaltungsgesellschaften, wobei auch für diese bei bestimmten Nebendienstleistungen einzelne Vorgaben der WpDVerOV greifen können. Die Aufsicht über die Einhaltung der Verordnung obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank.
Relevanz und Zusammenhang mit anderen Regelwerken
Die WpDVerOV ist ein zentraler Baustein der deutschen Umsetzung von MiFID II und ergänzt das WpHG durch konkrete Ausführungsbestimmungen. Sie steht in engem Zusammenhang mit weiteren Regelwerken wie der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, der MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014), dem Rundschreiben MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion), der WpHGMaAnzV (Mitarbeiteranzeigeverordnung) sowie den ESMA-Leitlinien zu verschiedenen Aufsichtsthemen. Durch fortlaufende Novellierungen werden auch Nachhaltigkeitsaspekte (ESG-Präferenzen), digitale Vertriebswege und neue Finanzprodukte zunehmend erfasst.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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