Definition des Begriffs
CEIOPS war der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungen und betriebliche Altersversorgung. Die Institution wurde durch den Beschluss 2004/6/EG der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 eingerichtet und im Amtsblatt Anfang 2004 veröffentlicht. Ihr Sekretariat befand sich in Frankfurt am Main. CEIOPS war kein Vollzugsträger mit eigenen Aufsichtsbefugnissen gegenüber Unternehmen, sondern ein europäisches Koordinierungsgremium und Beratungsgremium innerhalb des damaligen Lamfalussy-Rahmens für Finanzmarktregulierung.
Aufgaben
Die Aufgaben lagen vor allem in der Unterstützung einer einheitlicheren europäischen Versicherungs- und Pensionsaufsicht. Dazu gehörten:
Zuständigkeiten
CEIOPS bezog sich auf Versicherungsaufsicht, Rückversicherungsaufsicht und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Mitglieder waren hochrangige Vertreter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Beobachterrollen und Kontakte bestanden im europäischen Aufsichtsnetz, insbesondere zur Europäischen Kommission und zu Behörden des Europäischen Wirtschaftsraums.
Relevanz
Die Relevanz von CEIOPS liegt vor allem in seiner Vorläuferfunktion für die europäische Aufsichtsarchitektur nach der Finanzkrise. Der Ausschuss trug zur Annäherung nationaler Aufsichtspraktiken bei und unterstützte die Vorbereitung risikobasierter Kapitalanforderungen für Versicherer. Seine Arbeiten beeinflussten die spätere Auslegung und praktische Vorbereitung von Solvency II. Für beaufsichtigte Unternehmen war CEIOPS relevant, weil seine Leitlinien und Konsultationen Erwartungen der Aufsicht früh sichtbar machten, obwohl sie keine unmittelbar verbindlichen Rechtsakte darstellten.
Besonderheiten
Zu den Besonderheiten zählte die Stellung als sogenannter Level-3-Ausschuss. Diese Ebene diente der Aufsichtskonvergenz, also der möglichst einheitlichen Anwendung europäischer Regeln durch nationale Behörden. CEIOPS konnte keine Sanktionen verhängen und keine Unternehmen direkt beaufsichtigen. Seine Wirkung entstand durch fachliche Koordination, Konsultationspapiere, Peer-Austausch und gemeinsame Aufsichtsstandards. Mit dem Aufbau des Europäischen Finanzaufsichtssystems wurde CEIOPS zum 1. Januar 2011 durch die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, EIOPA, ersetzt. EIOPA gilt als Rechtsnachfolgerin und verfügt über eine stärkere institutionelle Grundlage. Damit markierte CEIOPS den Übergang von Kooperation zu formalisierter EU-Aufsicht. Die historische Einordnung bleibt wichtig, weil zahlreiche Dokumente aus der Solvency-II-Entstehungsphase noch auf CEIOPS verweisen.
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