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Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG)

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Das Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG) ist ein deutsches Gesetz vom 12.08.2008 und begrenzt die Risiken, die mit Finanzinvestitionen verbunden sind. Ziel ist der Schutz von Kreditnehmern vor den Folgen eines Kreditverkaufs. 

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