Definition des Begriffs
Das Risikobegrenzungsgesetz (RisikoBegrG), vollständig Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken, ist ein deutsches Bundesgesetz vom 12. August 2008. Es trat überwiegend am 19. August 2008 in Kraft und regelt die Gestaltung von Kredit- und Sicherungsverträgen sowie die Abtretung von Kreditforderungen. Das Gesetz zielt darauf ab, Verbraucher bei Kreditverkäufen besser zu schützen und mögliche Übernahmeversuche durch Finanzinvestoren frühzeitig transparent zu machen. Auslöser waren Medienberichte über unberechtigte Zwangsverwertungen sowie ein BGH-Urteil, das Kreditinstituten den Verkauf von Darlehensforderungen ohne Zustimmung der Kreditnehmer ermöglichte.
Einordnung der Relevanz
Das RisikoBegrG umfasst Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in der Zivilprozessordnung (ZPO), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), im Aktiengesetz (AktG) und im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es schafft mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten, stärkt die Rechte von Darlehensnehmern und schützt Belegschaften bei Unternehmensübernahmen. Das Gesetz betrifft insbesondere Immobiliardarlehensverträge nach dem Verbraucherdarlehensrecht.
Betroffene
Betroffen sind Kreditinstitute, Darlehensgeber, Verbraucher als Darlehensnehmer, Finanzinvestoren, Unternehmen und deren Belegschaften sowie Aktionäre. Besonders relevant ist das Gesetz für Inhaber von Immobiliardarlehen, Grundstückseigentümer und gewerbliche Kreditnehmer.
Anforderungen und Pflichten
Das RisikoBegrG umfasst acht zentrale Maßnahmenbereiche:
Weitere Informationen
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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