Definition des Begriffs
Der Eurosystem Acceptance Test, kurz EAT, bezeichnet ein Abnahmeverfahren des Eurosystems für zentrale Marktinfrastrukturen und Zahlungsverkehrsdienste. Dazu zählen etwa TARGET-Services wie T2, TARGET2-Securities, TIPS oder das Eurosystem Collateral Management System. Ziel ist die Prüfung, ob ein neu entwickelter oder wesentlich geänderter Dienst die fachlichen, technischen und betrieblichen Anforderungen erfüllt. Der EAT ist kein eigenständiger Rechtsakt, sondern Teil der Projektsteuerung, Qualitätssicherung und Produktionsfreigabe im Eurosystem. Seine Grundlage liegt in den Aufgaben des Eurosystems für reibungslose Zahlungssysteme sowie in den projektbezogenen Teststrategien, Nutzeranforderungen und Betriebsdokumenten.
Vorkommen und Verwendung
Der EAT wird vom Eurosystem, regelmäßig unter Einbindung der Europäischen Zentralbank und nationaler Zentralbanken, geplant, durchgeführt und bewertet. Er findet vor der Nutzerabnahme, Pilotierung oder Produktionsaufnahme statt, teilweise auch begleitend zur Entwicklung. Für Marktteilnehmer ist er vor allem relevant, weil seine Ergebnisse Voraussetzung für nachgelagerte Testphasen sein können.
Typische Prüffelder sind:
Relevanz
Der EAT reduziert Umsetzungsrisiken in kritischen Finanzmarktinfrastrukturen. Fehler in diesen Systemen können Zahlungen, Wertpapierabwicklung, Sicherheitenmanagement und Liquiditätsversorgung beeinflussen. Ein erfolgreich abgeschlossener EAT unterstützt die Entscheidung, ob ein Dienst für weitere Tests oder den Live-Betrieb bereit ist. Die Ergebnisse können zu Fehlerkorrekturen, Nachtests, geänderten Zeitplänen oder zusätzlichen Risikominderungsmaßnahmen führen. Der EAT steht damit in engem Zusammenhang mit User Testing, Pilot Tests, Migration Testing und Operational Readiness.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Rechtlich ist der EAT mittelbar mit Artikel 127 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den Artikeln 3.1 und 22 der ESZB-Satzung verbunden. Diese Regeln betreffen die Förderung reibungslos funktionierender Zahlungssysteme und die Nutzung von Zahlungs- und Abwicklungssystemen durch das Eurosystem. Die konkrete Ausgestaltung variiert nach Dienst, Projektumfang, Releaseplanung und kritischen Abhängigkeiten zwischen teilnehmenden Systemen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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