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National Private Placement Regime (NPPR)

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Definition des Begriffs

Das National Private Placement Regime (NPPR, deutsch: Nationales Privatplatzierungsregime) ist ein regulatorisches Verfahren, das es Alternative Investment Fund Managern (AIFMs) ermöglicht, Alternative Investment Funds (AIFs) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vermarkten. Das NPPR bildet eine Alternative zum EU-Passporting-System und richtet sich vorrangig an Nicht-EU-AIFMs sowie an EU-AIFMs, die Nicht-EU-AIFs vertreiben möchten. Es basiert auf Artikel 42 der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) und wird durch nationale Gesetzgebung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt. Das Verfahren zielt darauf ab, professionellen Investoren Zugang zu Investmentfonds zu gewähren, die nicht unter das vollständige AIFMD-Regime fallen.

 

Vorkommen und Verwendung

Das NPPR wird europaweit von AIFMs genutzt, die Fonds an professionelle Investoren in EU-Mitgliedstaaten vermarkten möchten. Es findet Anwendung in folgenden Konstellationen:

  • Nicht-EU-AIFMs vermarkten Nicht-EU-AIFs (z. B. US-amerikanische oder Schweizer Fondsmanager mit Cayman-Fonds)
  • Nicht-EU-AIFMs vermarkten EU-AIFs
  • EU-AIFMs vermarkten Nicht-EU-AIFs
  • Kleine AIFMs unterhalb der AIFMD-Schwellenwerte
  • Feeder-Fonds-Strukturen mit Master-Fonds in Drittstaaten

Jeder Mitgliedstaat hat eigene nationale Vorschriften zur Umsetzung des NPPR entwickelt. Während Länder wie Deutschland, die Niederlande, Irland und Luxemburg etablierte und praktikable NPPR-Prozesse anbieten, haben Frankreich, Österreich, Italien und Spanien Anforderungen implementiert, die faktisch einer vollständigen AIFMD-Compliance entsprechen und daher für Nicht-EU-Manager oft nicht realisierbar sind. In Großbritannien wird das NPPR seit dem Brexit unter nationalem Recht fortgeführt und von der Financial Conduct Authority (FCA) reguliert.

 

Relevanz

Das NPPR ist für Fondsmanager außerhalb der EU von zentraler Bedeutung, da es den Zugang zum europäischen Kapitalmarkt ermöglicht, ohne dass eine vollständige AIFMD-Zulassung erforderlich ist. Es bietet Flexibilität bei grenzüberschreitenden Vertriebsaktivitäten und ist insbesondere für Manager aus den USA, der Schweiz, Kanada oder asiatischen Märkten relevant. Das Verfahren erlaubt die Vermarktung an professionelle Investoren wie institutionelle Anleger, Versicherungen, Pensionsfonds und Dachfonds.

Die regulatorischen Anforderungen umfassen typischerweise:

  • Notifizierung an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde
  • Benennung einer Verwahrstelle oder Verwahrstellensubstitution
  • Einhaltung von Transparenz- und Offenlegungspflichten
  • Regelmäßige Berichterstattung (z. B. AIFMD Annex IV-Reporting)
  • Erfüllung von Cooperation Agreements zwischen Aufsichtsbehörden
  • Zahlung von Registrierungsgebühren

Das NPPR ist eng verknüpft mit AIFMD, MiFID II, ESMA-Leitlinien zur Vermarktung sowie nationalen Aufsichtsregeln.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Nationales Privatplatzierungsregime, Private Placement Regime
  • Verwandte Begriffe:
    • AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive), Richtlinie zur Regulierung von Verwaltern alternativer Investmentfonds
    • AIF (Alternative Investment Fund), Alternativer Investmentfonds
    • AIFM (Alternative Investment Fund Manager), Verwalter alternativer Investmentfonds
    • EU-Passporting, Europäisches Passporting-System für grenzüberschreitende Fondsdistribution
    • Reverse Solicitation, Investorenanfrage ohne aktive Vermarktung
    • Professional Investor, Professioneller Investor

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen sind in Artikel 42 der AIFMD sowie in den jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetzen der EU-Mitgliedstaaten verankert.

Beteiligte Institutionen sind die European Securities and Markets Authority (ESMA), nationale Aufsichtsbehörden wie BaFin (Deutschland), FCA (UK), AMF (Frankreich), AFM (Niederlande) sowie CSSF (Luxemburg).

Verknüpfte Regelwerke sind AIFMD, MiFID II, ESMA-Leitlinien zum Fund Marketing, nationale Investmentgesetze sowie Cooperation Agreements zwischen Aufsichtsbehörden.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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