Definition des Begriffs
Die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) bilden das zentrale regulatorische Rahmenwerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Deutschland. Das Rundschreiben 05/2018 (WA) konkretisiert die Vorschriften der §§ 63 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie die Artikel 21 ff. der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (MiFID II) und setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um. Die MaComp wurde erstmals im Jahr 2010 veröffentlicht und seitdem mehrfach aktualisiert, zuletzt am 26. September 2024. Ziel ist es, einheitliche Standards für die Compliance-Funktion zu etablieren, um Transparenz, Marktintegrität und den Schutz der Anleger zu gewährleisten. Die Vorschriften sind modular aufgebaut und richten sich an alle Institute, die Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen nach dem WpHG erbringen.
Einordnung der Relevanz
Die MaComp ist integraler Bestandteil der deutschen Finanzmarktregulierung und steht im Zusammenhang mit weiteren aufsichtsrechtlichen Rahmenwerken wie den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), der Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und der delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Sie ergänzt die allgemeinen organisatorischen Anforderungen des § 25a Kreditwesengesetz (KWG) und dient als Kompendium der Verwaltungspraxis der BaFin. Das Rundschreiben folgt dem Proportionalitätsprinzip und berücksichtigt die heterogene Unternehmensstruktur sowie die Vielfalt der Geschäftsaktivitäten im Wertpapiersektor. Es enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die insbesondere kleineren Unternehmen eine vereinfachte Umsetzung ermöglichen. Die MaComp ist rechtlich als Verwaltungsvorschrift einzuordnen, entfaltet jedoch erhebliche Bindungswirkung für die beaufsichtigten Institute.
Betroffene
Von den MaComp betroffen sind alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 10 WpHG. Dazu zählen insbesondere:
Ausgenommen sind Unternehmen, die einen Ausnahmetatbestand nach § 3 WpHG erfüllen. Die Anforderungen gelten auch für Auslagerungsunternehmen, soweit Wertpapierdienstleistungen auf sie ausgelagert wurden.
Anforderungen und Pflichten
Die MaComp ist in einen Allgemeinen Teil (AT) und einen Besonderen Teil (BT) gegliedert:
Allgemeiner Teil (AT):
Besonderer Teil (BT) – Kernmodule:
BT 1: Compliance-Funktion
BT 2: Persönliche Geschäfte
BT 3: Informationspflichten
BT 5: Produktüberwachung (Product Governance)
BT 7.1: Geeignetheitsprüfung
BT 8: Vergütungssysteme
Weitere Informationen
Die aktuellste Fassung der MaComp vom 26. September 2024 enthält wesentliche Neuerungen in den Modulen BT 5, BT 7.1 und BT 8, insbesondere zur Integration von ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsaspekten. Die Umsetzung erfordert kontinuierliche interne Schulungen, regelmäßige Prozessüberprüfungen und gegebenenfalls Anpassungen in der IT-Infrastruktur. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Aktualisierungen und konkretisierende Verlautbarungen. Die MaComp steht in engem Zusammenhang mit den ESMA-Leitlinien (European Securities and Markets Authority) und weiteren europäischen Regulierungsstandards. Verstöße gegen die MaComp können aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und sind prüfungsrelevant im Rahmen der WpHG-Prüfung gemäß § 89 WpHG.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.