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Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)

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Definition des Begriffs

EWWU bezeichnet die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union. Sie ist ein integrationspolitischer und institutioneller Rahmen für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die gemeinsame Währungspolitik im Euro-Währungsgebiet. Der Begriff geht auf die schrittweise Vertiefung der europäischen Integration zurück. Zentrale Grundlage war der Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat und die Stufen zur Währungsunion festlegte. Zur EWWU gehören wirtschaftspolitische Koordinierung, haushaltspolitische Überwachung, Konvergenzkriterien und die einheitliche Geldpolitik für Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben.

 

Vorkommen und Verwendung

Die EWWU kommt in EU-Recht, Finanzmarktregulierung, Haushaltsüberwachung und makroökonomischer Steuerung vor. Sie betrifft alle EU-Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Intensität. Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets nehmen nicht vollständig an der einheitlichen Geldpolitik teil, sind aber grundsätzlich in den wirtschaftspolitischen Koordinierungsrahmen eingebunden. Wichtige Kernbereiche sind:

  1. Wirtschaftspolitische Koordinierung, etwa über Leitlinien, Überwachung und Empfehlungen
  2. Haushaltsdisziplin mit Bezug zu Defizit, Schuldenstand und Stabilitätsregeln
  3. Konvergenzkriterien für Preisstabilität, öffentliche Finanzen, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze
  4. Einheitliche Geldpolitik durch das Eurosystem
  5. Kriseninstrumente und Reformmechanismen zur Stabilisierung des Euroraums

 

Relevanz

Die EWWU ist relevant, weil sie den Ordnungsrahmen für Euro, Geldpolitik und finanzpolitische Überwachung bildet. Für Finanzinstitute beeinflusst sie Zinsumfeld, Liquiditätsbedingungen, Sicherheitenrahmen, Zahlungsverkehr und Staatsanleihemärkte. Für Mitgliedstaaten ergeben sich Anforderungen an Haushaltsplanung, Strukturpolitik und statistische Berichterstattung. Die EWWU steht in enger Verbindung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, dem Europäischen Semester, dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und der Bankenunion.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Wirtschafts- und Währungsunion: deutsche Langform der EWWU
  • EMU: englische Abkürzung für Economic and Monetary Union
  • Eurosystem: Europäische Zentralbank und nationale Zentralbanken der Eurostaaten
  • Europäisches Semester: jährlicher Zyklus zur Koordinierung von Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Haushaltspolitik
  • Konvergenzkriterien: Voraussetzungen für die Einführung des Euro

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in den EU-Verträgen, im Protokoll über die Konvergenzkriterien und im Sekundärrecht zur haushaltspolitischen Überwachung. Beteiligt sind Europäischer Rat, Rat der Europäischen Union, Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Eurogruppe und nationale Behörden. Die EWWU entwickelte sich stufenweise: Liberalisierung des Kapitalverkehrs, Errichtung des Europäischen Währungsinstituts, Einführung des Euro als Buchgeld und später als Bargeld. Ihre Weiterentwicklung betrifft vor allem Haushaltsregeln, Krisenmanagement, Kapitalmarktunion und institutionelle Zusammenarbeit im Euroraum.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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