Definition des Begriffs
Large Exposure, deutsch Großkredit oder Großengagement, bezeichnet ein bankaufsichtliches Verfahren zur Erfassung, Begrenzung und Überwachung besonders hoher Risikopositionen gegenüber einzelnen Kunden oder Gruppen verbundener Kunden. Zweck ist die Begrenzung von Konzentrationsrisiken, also Risiken aus einer zu starken Abhängigkeit von wenigen Gegenparteien. Rechtlich ist das Großkreditregime vor allem in Teil 4 der Capital Requirements Regulation verankert. Es ergänzt die Eigenmittelanforderungen, weil auch ausreichend kapitalisierte Institute durch den Ausfall eines großen Schuldners erheblich belastet werden können.
Vorkommen und Verwendung
Der LE-Rahmen wird von Instituten angewendet, die den europäischen Eigenmittelvorschriften unterliegen. Er betrifft sowohl klassische Kreditforderungen als auch bestimmte Wertpapier-, Derivate-, Garantien- und außerbilanzielle Positionen. Die Überwachung erfolgt laufend, typischerweise täglich in der Limitsteuerung und periodisch im Meldewesen.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Large Exposure ist für das Risikomanagement zentral, weil es Klumpenrisiken sichtbar macht und begrenzt. Überschreitungen können Kapitalplanung, Kreditvergabe, Sicherheitenmanagement und Geschäftsstrategie beeinflussen. Die Regelungen wirken auch auf Handelsbuchpositionen und Interbankengeschäfte, da kurzfristige oder marktbezogene Engagements ebenfalls Konzentrationen erzeugen können. In der Aufsicht fließen LE-Daten in die Beurteilung von Geschäftsmodell, Governance und interner Risikosteuerung ein. Ein wirksamer Großkreditprozess unterstützt die Risikotragfähigkeit und ergänzt ICAAP, Stresstests und Limitsysteme.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind Artikel 387 bis 403 CRR sowie die dazugehörigen technischen Durchführungs- und Regulierungsstandards. Für Kreditinstitute in Deutschland bestehen ergänzende Bezüge zu nationalen Melde- und Organisationspflichten. Die fachliche Auslegung wird durch europäische Aufsichtsleitlinien, Meldebögen und Q&A-Prozesse konkretisiert. Institute müssen Datenqualität, Kundenzuordnung, Sicherheitenanrechnung und Eskalationswege nachvollziehbar dokumentieren. Besondere Aufmerksamkeit gilt Ausnahmen, privilegierten Positionen, gruppeninternen Geschäften und Anpassungen nach Änderungen der Kapitalbasis.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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