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Central Securities Depository Regulation (CSDR)

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Definition des Begriffs

Die Central Securities Depositories Regulation (CSDR, deutsch: Zentralverwahrerverordnung) ist die EU-Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014. Die Verordnung zielt darauf ab, die Wertpapierabwicklung in der Europäischen Union zu verbessern, indem sie einheitliche Anforderungen an Zentralverwahrer (Central Securities Depositories, CSDs) festlegt und die Abwicklungsdisziplin harmonisiert. CSDR wurde als Reaktion auf die Finanzkrise entwickelt und soll die Sicherheit und Effizienz der Wertpapierabwicklung erhöhen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Die Verordnung ist am 17. September 2014 in Kraft getreten und wird schrittweise seit 2014 angewendet. Wesentliche Teile, insbesondere das Settlement-Discipline-Regime mit Strafzahlungen (Cash Penalties), fanden ab dem 1. Februar 2022 Anwendung.

 

Einordnung der Relevanz

CSDR ist ein zentraler Bestandteil der EU-Kapitalmarktarchitektur und steht im Zusammenhang mit anderen Regelwerken wie der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II), der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) und den Anforderungen an Handelsplätze. Die Verordnung verfolgt mehrere Hauptziele: die Harmonisierung von Abwicklungsfristen, die Verringerung von Abwicklungsfehlern (Settlement Fails), die Erhöhung der Sicherheit durch einheitliche prudenzielle Anforderungen an CSDs sowie die Schaffung eines harmonisierten Rechtsrahmens für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern. CSDR ergänzt nationale Regelungen und schafft erstmals einen europaweit einheitlichen Standard für die Wertpapierabwicklung, wodurch Fragmentierung reduziert und Markteffizienz gesteigert werden sollen.

 

Betroffene

Die CSDR betrifft ein breites Spektrum von Marktteilnehmern:

  • Zentralverwahrer (CSDs), die Wertpapierabwicklungssysteme in der EU betreiben
  • Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und andere Finanzinstitute als Teilnehmer an Wertpapierabwicklungssystemen
  • Emittenten von Wertpapieren, die an EU-Handelsplätzen zugelassen oder gehandelt werden
  • Zentrale Gegenparteien (CCPs), die Clearingdienste erbringen
  • Investmentfonds und andere institutionelle Investoren
  • Handelsplätze wie regulierte Märkte, multilaterale Handelssysteme (MTFs) und organisierte Handelssysteme (OTFs)

Die Settlement Discipline Regelungen gelten für alle Transaktionen in Finanzinstrumenten, die an einem EU-Handelsplatz zugelassen oder gehandelt werden oder durch eine EU-CCP gecleart werden und auf einem EU-Zentralverwahrer abgewickelt werden sollen.

 

Anforderungen und Pflichten

1. Anforderungen an Zentralverwahrer

  • Zulassungspflicht und laufende Beaufsichtigung durch nationale Behörden
  • Organisatorische und prudenzielle Anforderungen (Eigenkapital, Risikomanagement, Governance)
  • Getrennte Verwahrung von Kundenvermögen (Segregation gemäß Artikel 38)
  • Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer bei Insolvenz des CSD
  • Integrität und Sicherheit der Wertpapierabwicklungssysteme

2. Settlement Discipline Regime (SDR)

  • Harmonisierte Abwicklungsfristen: Grundsätzlich T+2 (zwei Geschäftstage nach Handelstag) für börsengehandelte Finanzinstrumente
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Abwicklungsfehlern, einschließlich elektronischer Bestätigungsprozesse und Matching-Verfahren
  • Cash Penalties: Automatische Strafzahlungen für verspätete Abwicklungen oder fehlende Wertpapier- bzw. Geldlieferungen, gestaffelt nach Instrumententyp (z.B. 1 Basispunkt bei liquiden Aktien, 0,5 Basispunkte bei illiquiden Aktien, niedrigere Sätze bei Anleihen)
  • Meldepflichten bei Abwicklungsfehlern
  • Ursprünglich geplante Mandatory-Buy-In-Regelungen wurden ausgesetzt und werden derzeit überarbeitet.

3. Internalisierte Abwicklung (Internalised Settlement)

  • Meldepflicht für Transaktionen, die außerhalb von CSDs abgewickelt werden (Artikel 9)
  • Überwachung durch nationale Aufsichtsbehörden zur Sicherstellung angemessener Abwicklungseffizienz

4. Grenzüberschreitender Zugang

  • Erleichterung des Zugangs zu Abwicklungssystemen anderer Mitgliedstaaten
  • Anforderungen an CSD-Verbindungen (Links) zwischen verschiedenen Zentralverwahrern

 

Weitere Informationen

Die CSDR wird von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) technisch unterstützt, die Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (ITS) entwickelt. Die nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank, sind für die Zulassung und Beaufsichtigung der CSDs zuständig. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist als Oversight-Behörde für systemisch wichtige Zahlungs- und Abwicklungssysteme ebenfalls involviert.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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