Feedback

Single Euro Payments Area (SEPA)

zur Glossar-Übersicht

Definition des Begriffs

Die Single Euro Payments Area (SEPA), deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, ist eine europäische Initiative zur Harmonisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Euro. SEPA ermöglicht es Verbrauchern, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums unter denselben Bedingungen wie inländische Zahlungen durchzuführen. Die Initiative wurde von der europäischen Banken- und Zahlungsverkehrsbranche unter Beteiligung der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und nationaler Regierungen ins Leben gerufen.

 

Geografischer Geltungsbereich und SEPA-Zahlungsinstrumente

Der SEPA-Raum umfasst derzeit 41 europäische Länder und Territorien, darunter alle 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Nicht-EU-Länder wie Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Monaco, San Marino und den Vatikanstaat.

SEPA stellt drei harmonisierte Zahlungsinstrumente bereit:

  • SEPA-Überweisung (SCT): Zahlungsvorgang initiiert durch den Zahler
  • SEPA-Lastschrift (SDD): Zahlungsvorgang initiiert vom Zahlungsempfänger auf Basis eines Mandats, verfügbar als Core-Version und B2B-Version
  • SEPA-Echtzeitüberweisung (SCT Inst): Überweisung mit Gutschrift innerhalb von zehn Sekunden

 

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage bilden mehrere EU-Richtlinien und Verordnungen:

  • Zahlungsdiensterichtlinie (PSD/PSD2)
  • SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012
  • Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen (EU) 2021/1230
  • Interbankenentgeltverordnung (EU) 2015/751

 

Relevanz und Vorteile

SEPA schafft einen einheitlichen Markt für Zahlungsdienstleistungen mit erheblichen Vorteilen. Verbraucher benötigen nur ein Zahlungskonto und eine Karte für alle Euro-Zahlungen in ganz Europa. Unternehmen profitieren vom Zugang zu einem breiten europäischen Markt und von Effizienzsteigerungen durch Wegfall multipler nationaler Standards. Der erhöhte Wettbewerb zwischen Zahlungsdienstleistern führt zu innovativeren und wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen.

 

Beteiligte Institutionen

  • European Payments Council (EPC): Entwicklung und Verwaltung der SEPA-Zahlungsschemata
  • Europäische Zentralbank (EZB): Überwachung des SEPA-Prozesses
  • Europäische Kommission: Schaffung des rechtlichen Rahmens
  • Nationale Zentralbanken und Aufsichtsbehörden: Umsetzung auf nationaler Ebene

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen