Definition des Begriffs
Ein Joint Supervisory Team (JST) bezeichnet ein gemeinsames Aufsichtsteam im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Bankenunion. Der Begriff bedeutet auf Deutsch gemeinsames Aufsichtsteam. JSTs sind keine eigenständigen Behörden, sondern dauerhafte Arbeitsstrukturen für die laufende Aufsicht über bedeutende Kreditinstitute. Sie wurden mit dem Start der europäischen Bankenaufsicht im November 2014 praktisch wirksam. Rechtliche Grundlagen sind insbesondere die SSM-Verordnung und die SSM-Rahmenverordnung. Zweck ist eine einheitliche, risikoorientierte und grenzüberschreitend koordinierte Bankenaufsicht unter Leitung der Europäischen Zentralbank.
Vorkommen und Verwendung
JSTs werden für bedeutende Institute eingesetzt, die direkt von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt werden. Ein Team besteht aus Beschäftigten der EZB und der jeweils zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden. Die Koordination liegt bei einer JST-Koordinatorin oder einem JST-Koordinator der EZB. Nationale Subkoordinatoren unterstützen die Arbeit in den betroffenen Mitgliedstaaten.
Zentrale Prüffelder sind:
Die Arbeit erfolgt fortlaufend und wird durch jährliche Aufsichtsprogramme, Vor-Ort-Prüfungen und thematische Prüfungen ergänzt.
Relevanz
JSTs sind zentral für die praktische Umsetzung der europäischen Bankenaufsicht. Sie bündeln europäische und nationale Expertise, vermeiden isolierte Aufsichtsperspektiven und unterstützen konsistente Entscheidungen über Institute mit grenzüberschreitender Tätigkeit. Ihre Analysen fließen in den SREP, in Kapital- und Liquiditätsanforderungen, in qualitative Maßnahmen und in Beschlussvorlagen für die Aufsichtsgremien ein. Für beaufsichtigte Banken bestimmen JSTs häufig den laufenden Dialog mit der Aufsicht, die Priorisierung von Mängeln und die Nachverfolgung von Maßnahmen. Dies erhöht die Vergleichbarkeit von Aufsichtsergebnissen und erleichtert die frühzeitige Identifikation institutsweiter Schwächen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Verwandte Begriffe sind:
Weitere Informationen
JSTs bereiten Aufsichtsbewertungen, Risikoeinschätzungen und Maßnahmenvorschläge vor, treffen aber nicht allein die formalen Aufsichtsbeschlüsse. Diese werden innerhalb der EZB-Strukturen und des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus beschlossen. Maßgeblich sind Artikel 6 der SSM-Verordnung, die SSM-Rahmenverordnung sowie interne Aufsichtshandbücher, Methoden und jährliche Prioritäten der europäischen Bankenaufsicht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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