Definition des Begriffs
OGAW IV bezeichnet die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Die Richtlinie trat am 1. Juli 2011 in Kraft und löste die bis dahin geltende OGAW-Richtlinie 85/611/EWG ab. OGAW IV bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für Investmentfonds, die in Wertpapiere und andere liquide Finanzinstrumente investieren. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds in allen EU‑Mitgliedstaaten. Dadurch soll der grenzüberschreitende Vertrieb von Investmentfonds erleichtert und gleichzeitig ein hohes Niveau des Anlegerschutzes gewährleistet werden.
Einordnung der Relevanz
OGAW IV ist ein zentraler Baustein der europäischen Finanzmarktregulierung und betrifft nahezu alle öffentlich vertriebenen Investmentfonds im EU-Raum. Die Richtlinie schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für OGAW, der durch den sogenannten Europäischen Pass grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit ohne nationale Einzelzulassungen ermöglicht. Sie ergänzt und erweitert bestehende Regelwerke wie MiFID II und AIFMD und wurde später durch die PRIIPs-Verordnung sowie die CBDF-Richtlinie (Cross-Border Distribution of Funds) weiterentwickelt. OGAW IV gilt als Grundlage für die nationale Umsetzung, in Deutschland erfolgte diese durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2011 und später durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das am 22. Juli 2013 in Kraft trat.
Betroffene
Von OGAW IV betroffen sind alle Verwaltungsgesellschaften, die OGAW-konforme Investmentfonds auflegen und verwalten, sowie Investmentgesellschaften ohne externe Verwaltungsgesellschaft. Dazu zählen Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Fondsmanagement-Dienstleistungen erbringen. Ebenfalls erfasst werden Verwahrstellen, die das Vermögen der OGAW aufbewahren, sowie Drittanbieter von Verwaltungs- und Vertriebsdienstleistungen. Die Richtlinie betrifft zudem Anleger, denen durch verbesserte Transparenzpflichten umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin in Deutschland sind für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständig.
Anforderungen und Pflichten
1. Grenzüberschreitender Vertrieb und europäischer Pass
2. Wesentliche Anlegerinformationen (Key Investor Information Document, KIID)
3. Grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen
4. Master-Feeder-Strukturen
5. Verwahrstellen und Anlegerschutz
6. Governance und Risikomanagement
Weitere Informationen
Die OGAW-IV-Richtlinie wurde durch zwei Durchführungsrichtlinien konkretisiert, die Richtlinie 2010/43/EU zu organisatorischen Anforderungen, Risikomanagement und Interessenkonflikten sowie die Richtlinie 2010/44/EU zu Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und dem Anzeigeverfahren.
Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2009/65/EG in der jeweils geltenden Fassung. Zu den beteiligten Institutionen zählen auf europäischer Ebene die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie auf nationaler Ebene die jeweiligen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke sind insbesondere AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive), MiFID II, PRIIPs-Verordnung sowie die Richtlinie zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (CBDF).
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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