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Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren IV (OGAW IV)

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Die OGAW IV-Richtlinie ermöglicht die grenzüberschreitende Verwaltung von Vermögen der Investmentfonds und schafft mehr Transparenz durch die ein einheitliches Anlegerinformationsblatt (KID). Siehe auch OGAW

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