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Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren IV (OGAW IV)

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Definition des Begriffs

OGAW IV bezeichnet die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Die Richtlinie trat am 1. Juli 2011 in Kraft und löste die bis dahin geltende OGAW-Richtlinie 85/611/EWG ab. OGAW IV bildet den zentralen europäischen Rechtsrahmen für Investmentfonds, die in Wertpapiere und andere liquide Finanzinstrumente investieren. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an OGAW-Verwaltungsgesellschaften und Investmentfonds in allen EU‑Mitgliedstaaten. Dadurch soll der grenzüberschreitende Vertrieb von Investmentfonds erleichtert und gleichzeitig ein hohes Niveau des Anlegerschutzes gewährleistet werden.

 

Einordnung der Relevanz

OGAW IV ist ein zentraler Baustein der europäischen Finanzmarktregulierung und betrifft nahezu alle öffentlich vertriebenen Investmentfonds im EU-Raum. Die Richtlinie schafft einen einheitlichen regulatorischen Rahmen für OGAW, der durch den sogenannten Europäischen Pass grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit ohne nationale Einzelzulassungen ermöglicht. Sie ergänzt und erweitert bestehende Regelwerke wie MiFID II und AIFMD und wurde später durch die PRIIPs-Verordnung sowie die CBDF-Richtlinie (Cross-Border Distribution of Funds) weiterentwickelt. OGAW IV gilt als Grundlage für die nationale Umsetzung, in Deutschland erfolgte diese durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz vom 22. Juni 2011 und später durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), das am 22. Juli 2013 in Kraft trat.

 

Betroffene

Von OGAW IV betroffen sind alle Verwaltungsgesellschaften, die OGAW-konforme Investmentfonds auflegen und verwalten, sowie Investmentgesellschaften ohne externe Verwaltungsgesellschaft. Dazu zählen Kapitalverwaltungsgesellschaften, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute, die Fondsmanagement-Dienstleistungen erbringen. Ebenfalls erfasst werden Verwahrstellen, die das Vermögen der OGAW aufbewahren, sowie Drittanbieter von Verwaltungs- und Vertriebsdienstleistungen. Die Richtlinie betrifft zudem Anleger, denen durch verbesserte Transparenzpflichten umfassendere Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin in Deutschland sind für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständig.

 

Anforderungen und Pflichten

1. Grenzüberschreitender Vertrieb und europäischer Pass

  • Vereinfachtes Anzeigeverfahren für den Vertrieb von OGAW-Anteilen in anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Elektronische Übermittlung von Verkaufsunterlagen an die zuständigen Aufsichtsbehörden
  • Verkürzung der Fristen für die Aufnahme des Vertriebs von zwei Monaten auf grundsätzlich zehn Arbeitstage

2. Wesentliche Anlegerinformationen (Key Investor Information Document, KIID)

  • Einführung eines standardisierten, maximal zweiseitigen Basisinformationsblatts
  • Verpflichtende Angaben zu Anlagezielen, Risiko-Rendite-Profil, Kosten und früherer Wertentwicklung
  • Ablösung des bisherigen vereinfachten Verkaufsprospekts durch das KIID (seit 1. Januar 2023 durch PRIIPs-Basisinformationsblatt ersetzt)

3. Grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen

  • Erstmalige Regelung von Verschmelzungen zwischen OGAW aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten
  • Schutzrechte für Anleger, einschließlich Informationspflichten und Ausstiegsrechten
  • Festlegung von Bewertungs- und Verfahrensstandards

4. Master-Feeder-Strukturen

  • Möglichkeit zur Schaffung von Dachfonds-Strukturen innerhalb der OGAW-Regulierung
  • Feeder-Fonds dürfen mindestens 85 Prozent ihres Vermögens in einen Master-Fonds investieren
  • Besondere Anforderungen an Risikomanagement, Informationspflichten und Verwahrstellen-Koordination

5. Verwahrstellen und Anlegerschutz

  • Präzisierung der Pflichten und Haftung der Verwahrstelle
  • Anforderungen an die Unabhängigkeit und fachliche Eignung
  • Verstärkte Kontrollfunktion bei Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

6. Governance und Risikomanagement

  • Klare organisatorische Anforderungen an Verwaltungsgesellschaften
  • Einrichtung unabhängiger Risikomanagementfunktionen
  • Regelungen zu Interessenkonflikten und Vergütungspolitik (ergänzt durch Durchführungsrichtlinie 2010/43/EU)

 

Weitere Informationen

Die OGAW-IV-Richtlinie wurde durch zwei Durchführungsrichtlinien konkretisiert, die Richtlinie 2010/43/EU zu organisatorischen Anforderungen, Risikomanagement und Interessenkonflikten sowie die Richtlinie 2010/44/EU zu Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und dem Anzeigeverfahren.

Maßgebliche Rechtsgrundlage ist die Richtlinie 2009/65/EG in der jeweils geltenden Fassung. Zu den beteiligten Institutionen zählen auf europäischer Ebene die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sowie auf nationaler Ebene die jeweiligen Aufsichtsbehörden, in Deutschland die BaFin und die Deutsche Bundesbank.

Verknüpfte Regelwerke sind insbesondere AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive), MiFID II, PRIIPs-Verordnung sowie die Richtlinie zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds (CBDF).

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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