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Makroprudentielle Aufsicht (MAK)

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Definition des Begriffs

Die makroprudenzielle Aufsicht (englisch: macroprudential supervision) ist ein präventiver Aufsichtsansatz, der darauf abzielt, systemische Risiken im gesamten Finanzsystem frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu begrenzen. Im Gegensatz zur mikroprudenziellen Aufsicht, die sich auf die Sicherheit und Solvenz einzelner Institute konzentriert, betrachtet die makroprudenzielle Aufsicht das Finanzsystem als Ganzes. Sie analysiert Gefahren, die aus der Vernetzung von Instituten, prozyklischen Entwicklungen, Wechselwirkungen zwischen Finanz- und Realwirtschaft sowie strukturellen Schwachstellen entstehen können. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken und eine dauerhafte Versorgung der Realwirtschaft mit Finanzdienstleistungen sicherzustellen.

 

Vorkommen und Verwendung

Die makroprudenzielle Aufsicht ist auf europäischer Ebene beim Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) angesiedelt, der 2010 als Reaktion auf die Finanzkrise gegründet wurde. Der ESRB überwacht das Finanzsystem der Europäischen Union, gibt Warnungen und Empfehlungen an nationale Behörden und trägt zur Koordination makroprudenzieller Maßnahmen bei. In Deutschland ist der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) das zentrale Gremium, bestehend aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Deutschen Bundesbank und der BaFin. Die BaFin setzt makroprudenzielle Instrumente um, unterstützt von der Bundesbank, die analytische und fachliche Expertise beisteuert.

Die makroprudenzielle Aufsicht umfasst drei Kernbereiche:

  • Bankensektor: Kapitalpufferanforderungen, kreditnehmerbezogene Instrumente bei Wohnimmobilienfinanzierungen
  • Versicherungssektor: Liquiditätsmanagement, Ausschüttungsbeschränkungen (ab Januar 2027)
  • Investmentfonds: Begrenzung von Leverage und Liquiditätsrisiken

 

Relevanz

Die makroprudenzielle Aufsicht ist ein zentrales Instrument zur Sicherung der Finanzstabilität. Sie ermöglicht es, systemische Risiken wie übermäßiges Kreditwachstum, Immobilienblasen, exzessive Verschuldung oder prozyklisches Verhalten frühzeitig zu adressieren. Wichtige makroprudenzielle Instrumente sind:

  • Kapitalpuffer: Kapitalerhaltungspuffer (2,5 %), antizyklischer Kapitalpuffer (derzeit 0,75 % in Deutschland), Systemrisikopuffer (1,0 % für Wohnimmobilienkredite), Puffer für global und national systemrelevante Institute
  • Kreditnehmerbezogene Instrumente: Begrenzung der Loan-to-Value-Ratio (LTV), Amortisationsanforderungen, maximale Laufzeiten für Wohnimmobilienfinanzierungen
  • Weitere Instrumente: erhöhte Risikogewichte, Liquiditätsanforderungen, Offenlegungspflichten

Die makroprudenzielle Aufsicht ergänzt und verstärkt die mikroprudenzielle Aufsicht, indem sie systemweite Entwicklungen berücksichtigt. Sie steht in engem Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Rahmenwerken wie Basel III, CRD IV/V, CRR, MaRisk und DORA.

 

Beispiel, Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Systemische Finanzaufsicht
  • Verwandte Begriffe:
    • ESRB (European Systemic Risk Board)
    • AFS (Ausschuss für Finanzstabilität)
    • SREP (Supervisory Review and Evaluation Process)
    • CCyB (Countercyclical Capital Buffer, antizyklischer Kapitalpuffer)
    • SyRB (Systemic Risk Buffer, Systemrisikopuffer)
    • Mikroprudenzielle Aufsicht

 

Weitere Informationen

Die Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in der Capital Requirements Directive (CRD IV/V), der Capital Requirements Regulation (CRR), dem Kreditwesengesetz (KWG, §§ 10c–10g, 48t, 48u) sowie im Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG).

Beteiligte Institutionen sind auf europäischer Ebene der ESRB, auf nationaler Ebene in Deutschland der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), die BaFin und die Deutsche Bundesbank.

Verknüpfte Regelwerke umfassen Basel III, MaRisk, DORA, EMIR sowie Solvency II für den Versicherungssektor.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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