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Makroprudentielle Aufsicht (MAK)

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Definition des Begriffs

Die MAK, kurz für Makroprudentielle Aufsicht, bezeichnet ein Verfahren zur Überwachung und Begrenzung systemischer Risiken im Finanzsystem. Im fachlichen Sprachgebrauch wird überwiegend der Begriff makroprudenzielle Aufsicht verwendet. Ziel ist nicht die Prüfung einzelner Institute allein, sondern die Stabilität des Finanzsystems als Ganzes. Das Verfahren ist in Deutschland durch das Finanzstabilitätsgesetz institutionell verankert und steht in engem Zusammenhang mit europäischer Finanzmarktregulierung, insbesondere mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken.

 

Vorkommen und Verwendung

Die makroprudenzielle Aufsicht wird in Deutschland vor allem durch den Ausschuss für Finanzstabilität koordiniert. Beteiligte Institutionen sind das Bundesministerium der Finanzen, die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesbank analysiert Risiken für die Finanzstabilität, die BaFin kann aufsichtliche Instrumente gegenüber beaufsichtigten Unternehmen einsetzen. Das Verfahren ist laufend angelegt und wird durch regelmäßige Lageanalysen, Jahresberichte und Empfehlungen ergänzt. Kernbereiche sind:

  • Kreditwachstum und Überhitzungen an Immobilienmärkten.
  • Konzentrationsrisiken, Ansteckungseffekte und Verflechtungen zwischen Finanzakteuren.
  • Widerstandsfähigkeit von Banken, Versicherern und Finanzmarktinfrastrukturen.
  • Auswirkungen von Zinsänderungen, Liquiditätsstress und Marktpreiskorrekturen.

 

Relevanz

Die MAK ist für Kreditinstitute, Versicherer, Wertpapierfirmen und andere Finanzmarktteilnehmer relevant, weil sie zu zusätzlichen Kapitalpuffern, strengeren Kreditvergabestandards oder sektorbezogenen Maßnahmen führen kann. Solche Instrumente sollen Verluste abfedern, exzessive Verschuldung begrenzen und die Funktionsfähigkeit zentraler Finanzdienstleistungen sichern. Für Institute entsteht daraus ein Bezug zu Risikomanagement, Kapitalplanung, Meldewesen und strategischer Geschäftssteuerung. Die Ergebnisse fließen außerdem in die mikroprudenzielle Aufsicht ein, die einzelne Unternehmen betrachtet.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Makroprudenzielle Überwachung: systemweite Beobachtung von Risiken für Finanzstabilität.
  • Systemisches Risiko: Gefahr, dass Störungen im Finanzsystem erhebliche gesamtwirtschaftliche Folgen auslösen.
  • Kapitalpuffer: zusätzliches Eigenkapital, das Banken in Stressphasen widerstandsfähiger machen soll.
  • AFS: nationales Gremium für Finanzstabilität und makroprudenzielle Politik in Deutschland.

 

Weitere Informationen

Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Finanzstabilitätsgesetz, das Kreditwesengesetz und europäische Vorgaben zu Eigenmitteln, Kapitalpuffern und Aufsichtsbefugnissen. Im europäischen Rahmen wirken nationale Behörden mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, der Europäischen Zentralbank und den europäischen Aufsichtsbehörden zusammen. Maßnahmen können als Warnungen, Empfehlungen, Allgemeinverfügungen oder institutsbezogene Anforderungen ausgestaltet sein. Bedeutung haben insbesondere der antizyklische Kapitalpuffer, sektorale Systemrisikopuffer und Vorgaben zur Begrenzung besonders riskanter Wohnimmobilienfinanzierungen. Die MAK verbindet Datenanalyse, Regulierung und Aufsichtspraxis, um Verwundbarkeiten frühzeitig zu erkennen und präventiv zu adressieren.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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