Definition des Begriffs
P2R, Pillar 2 Requirement, bezeichnet eine institutsspezifische zusätzliche Eigenmittelanforderung im europäischen Bankenaufsichtsrahmen. Der Begriff wird im Deutschen häufig als Säule-2-Anforderung oder Säule-2-Eigenmittelanforderung verwendet. P2R ist kein allgemeiner Kapitalpuffer, sondern das Ergebnis des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses SREP. Die Anforderung deckt Risiken ab, die durch die Mindestanforderungen der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend erfasst werden. Grundlage sind die Eigenmittelvorgaben der CRD und der CRR sowie die SREP-Methodik der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Vorkommen und Verwendung
P2R wird von der zuständigen Bankenaufsicht festgelegt. Bei bedeutenden Instituten im Euroraum erfolgt dies im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus durch gemeinsame Aufsichtsteams. Für weniger bedeutende Institute sind nationale Aufsichtsbehörden zuständig.
Die Festlegung erfolgt regelmäßig im SREP und berücksichtigt insbesondere:
P2R ist verbindlich einzuhalten und wird als Prozentsatz der risikogewichteten Aktiva ausgedrückt.
Relevanz
P2R beeinflusst die harte Kernkapitalquote, die Gesamtkapitalanforderung und den aufsichtlichen Kapitalbedarf eines Instituts. Die Anforderung wirkt unmittelbar auf Ausschüttungen, Kapitalplanung und strategische Steuerung. Eine Nichterfüllung kann zu aufsichtlichen Maßnahmen, Kapitalerhöhungen, Geschäftsrestriktionen oder engerer Überwachung führen.
P2R unterscheidet sich von der Pillar 2 Guidance. Die Pillar 2 Guidance ist eine aufsichtliche Erwartung für zusätzliche Kapitalausstattung, während P2R eine rechtlich verbindliche Anforderung darstellt. Beide Elemente ergänzen die Kapitalerhaltungspuffer und weitere makroprudenzielle Puffer. Für Banken ist die frühzeitige Steuerung relevant, weil Veränderungen der P2R die Kapitalplanung, Risikotragfähigkeit und Kommunikation mit Investoren beeinflussen können.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
P2R steht in engem Zusammenhang mit Artikel 104 und 104a der CRD, den Eigenmitteldefinitionen der CRR und den Leitlinien zum SREP. Die konkrete Höhe wird institutsindividuell festgelegt und kann sich nach Geschäftsmodell, Risikoprofil, Datenqualität, internen Kontrollsystemen und Ergebnissen aufsichtlicher Prüfungen ändern. In der Kapitalstack-Logik wird P2R oberhalb der Säule-1-Mindestanforderungen und unterhalb kombinierter Kapitalpuffer berücksichtigt. Die Zusammensetzung der erforderlichen Eigenmittel folgt den qualitativen Vorgaben des Kapitalaufsichtsrechts.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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