Definition des Begriffs
SCA steht für Strong Customer Authentication, auf Deutsch starke Kundenauthentifizierung. Der Begriff bezeichnet ein Sicherheitsverfahren im Zahlungsverkehr, bei dem die Identität eines Zahlungsdienstnutzers anhand von mindestens zwei unabhängigen Faktoren geprüft wird. Die Verankerung erfolgt im europäischen Zahlungsdiensterahmen PSD2 sowie in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 zu technischen Regulierungsstandards. Ziel ist es, Betrug bei elektronischen Zahlungen zu begrenzen und den Schutz von Zahlungskonten zu erhöhen.
Vorkommen und Verwendung
SCA wird von Zahlungsdienstleistern eingesetzt, insbesondere von Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten, Kartenemittenten und kontoführenden Instituten. Sie gilt vor allem bei:
Die Authentifizierung kombiniert mindestens zwei der folgenden Kategorien:
Die Faktoren müssen voneinander unabhängig sein. Ein kompromittierter Faktor darf die Verlässlichkeit der übrigen Faktoren nicht wesentlich beeinträchtigen.
Relevanz
SCA ist ein zentrales Element der europäischen Zahlungsverkehrsregulierung. Für Zahlungsdienstleister beeinflusst sie IT-Sicherheit, Kundenprozesse, Betrugsprävention und Haftungsfragen. Für Händler und technische Dienstleister ist sie besonders im E-Commerce relevant, weil Authentifizierungsanforderungen die Zahlungsabwicklung und Abbruchquoten beeinflussen können. Bestimmte Ausnahmen sind möglich, etwa für Kleinbetragszahlungen, wiederkehrende Zahlungen, vertrauenswürdige Empfänger oder Transaktionen mit niedrigem Risiko. Diese Ausnahmen setzen definierte Risikoprüfungen und Überwachungsmechanismen voraus.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wesentliche Rechtsgrundlagen sind Artikel 97 der PSD2 und die technischen Regulierungsstandards zur starken Kundenauthentifizierung. Ergänzend präzisieren Aufsichtsbehörden technische Anforderungen, Ausnahmen, Risikoparameter und Sicherheitskontrollen im Zahlungsverkehr.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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