Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist ein deutsches Gesetz vom 25.06.2009 und enthält gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Zulassung und Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten. Zudem enthält es Eigenkapitalregelungen, Sondervorschriften für das E-Geld-Gesetz sowie Anzeigevorschriften.
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