Der Prozess zur Beurteilung der Angemessenheit des Liquiditätsrisikos wird mit Artikel 86 CRD IV eingeführt. Er soll durch die Anwendung von entsprechenden Strategien, Grundsätzen, Verfahren und Systemen sicherstellen, dass Institute das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen ermitteln, messen, steuern und überwachen können und somit stets über angemessene Liquiditätspuffer verfügen.
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