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Intergovernmental Agreement (IGA)

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Definition des Begriffs

IGA steht für Intergovernmental Agreement, deutsch zwischenstaatliche Vereinbarung. Im Finanzmarkt bezeichnet IGA regelmäßig ein bilaterales Abkommen zur Umsetzung des US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act, (FATCA). FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über meldepflichtige US-Konten bereitzustellen. Ein IGA ordnet diese Pflicht in das nationale Recht des Partnerstaats ein und regelt, ob Meldungen direkt an die US-Steuerbehörde oder über die heimische Steuerverwaltung erfolgen.

 

Vorkommen und Verwendung

IGAs werden von Staaten abgeschlossen und anschließend durch nationales Recht, Verwaltungsvorschriften und technische Meldeverfahren umgesetzt. Betroffen sind vor allem Banken, Verwahrstellen, Investmentfonds, bestimmte Versicherungsunternehmen und andere Finanzinstitute mit meldepflichtigen Konten.

In der Praxis werden Stammdaten, Steueransässigkeiten, beherrschende Personen und Indizien für einen US-Bezug geprüft. Bestehende Konten und Neukonten unterliegen unterschiedlichen Prüfintensitäten, Schwellenwerten und Dokumentationsanforderungen. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Institut, einschließlich interner Kontrollen und nachvollziehbarer Eskalationswege.

Zentrale Anwendungsbereiche sind:

  1. Identifikation von Kontoinhabern mit US-Bezug durch Due-Diligence-Prüfungen.
  2. Klassifizierung von Rechtsträgern, etwa als Finanzinstitut oder passive Nichtfinanzgesellschaft.
  3. Jährliche Meldung relevanter Konto- und Identifikationsdaten.
  4. Dokumentation von Prüfentscheidungen, Selbstauskünften und Ausnahmen.

 

Relevanz

IGAs ermöglichen die praktische FATCA-Umsetzung außerhalb der Vereinigten Staaten. Sie reduzieren Konflikte mit nationalem Datenschutz-, Bankgeheimnis- und Aufsichtsrecht, weil der Informationsaustausch auf einer staatlich geregelten Grundlage erfolgt. Für Finanzinstitute entsteht ein verbindlicher Compliance-Rahmen. Fehlerhafte Klassifizierungen, verspätete Meldungen oder unvollständige Dokumentationen können zu steuerlichen Einbehalten, aufsichtsrechtlichen Feststellungen und erhöhtem Prüfungsaufwand führen. IGAs stehen außerdem in engem Zusammenhang mit dem Common Reporting Standard, (CRS), der den automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten in einem multilateralen Rahmen organisiert.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • FATCA, US-Regelwerk zur Erfassung ausländischer Finanzkonten steuerpflichtiger US-Personen.
  • Model 1 IGA, Meldung der Finanzinstitute an die nationale Steuerbehörde, anschließend Austausch mit den USA.
  • Model 2 IGA, direkte Meldung der Finanzinstitute an die US-Steuerbehörde mit staatlicher Unterstützung.
  • GIIN, Registrierungsnummer teilnehmender Finanzinstitute im FATCA-System.

 

Weitere Informationen

Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Abkommen, vom nationalen Umsetzungsgesetz und von behördlichen Meldeformaten ab. Für Institute sind insbesondere Kontoidentifikation, Kundenklassifizierung, Fristenkontrolle, Datenqualität und revisionssichere Nachweise wesentlich. IGAs ergänzen steuerliche Transparenzregime und wirken mit Sorgfaltspflichten aus Geldwäscheprävention, Know-your-Customer-Prozessen und grenzüberschreitenden Meldepflichten zusammen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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