Definition des Begriffs
Emergency Liquidity Assistance, auf Deutsch Notfall-Liquiditätshilfe, bezeichnet ein Verfahren, bei dem eine nationale Zentralbank im Eurosystem einem solventen Finanzinstitut vorübergehend Zentralbankliquidität bereitstellt, wenn dieses Institut keinen ausreichenden Zugang zu marktbasierter Finanzierung oder zu regulären geldpolitischen Refinanzierungsgeschäften hat. ELA ist kein geldpolitisches Standardinstrument, sondern eine außerordentliche Liquiditätsmaßnahme zur Wahrung der Finanzstabilität. Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Statut des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere aus der Abgrenzung zwischen nationalen Zentralbankaufgaben und gemeinsamer Geldpolitik. Die Europäische Zentralbank kann ELA beschränken, wenn sie mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems kollidiert.
Vorkommen und Verwendung
ELA wird von der zuständigen nationalen Zentralbank initiiert und finanziert. Sie richtet sich typischerweise an Banken, die kurzfristig illiquide, aber weiterhin solvent sind. Die Inanspruchnahme erfolgt anlassbezogen und nicht in einem festen Rhythmus. Zentrale Prüffelder sind:
Relevanz
ELA ist für Banken und Aufsichtsbehörden relevant, weil sie eine akute Liquiditätskrise begrenzen kann, ohne automatisch eine Insolvenz oder Abwicklung auszulösen. Zugleich verändert ELA nicht die grundlegende Verantwortung eines Instituts für ein belastbares Liquiditätsrisikomanagement. Die Maßnahme kann mit Aufsichtsentscheidungen, Sanierungsplänen, Abwicklungsprüfungen und bankaufsichtlichen Sondermaßnahmen verknüpft sein. Für das Eurosystem ist ELA bedeutsam, weil nationale Liquiditätshilfen die gemeinsame Geldpolitik, die Risikoverteilung und das Vertrauen in den Bankensektor berühren können.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Wichtige Bezugspunkte sind das ESZB/EZB-Statut, interne Eurosystem-Regeln zur ELA-Kommunikation, das europäische Bankenaufsichtsrecht und die Anforderungen an Liquiditätsrisiken. Bei bedeutenden Instituten besteht ein enger Zusammenhang mit der Aufsicht durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus. In Krisensituationen können außerdem Sanierungs- und Abwicklungsrahmen, Einlagensicherung sowie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen eine Rolle spielen. Die Ausgestaltung bleibt stets einzelfallbezogen und risikoorientiert.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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