Definition des Begriffs
Der European Financial Stability Mechanism, im EU-Recht als European Financial Stabilisation Mechanism bezeichnet, ist ein unionsrechtliches Verfahren zur Gewährung finanzieller Unterstützung an Mitgliedstaaten. Er wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 eingerichtet und gilt seit dem 13. Mai 2010. Zweck ist die Stabilisierung eines Mitgliedstaats, der wegen außergewöhnlicher, seiner Kontrolle entzogener Ereignisse von schweren wirtschaftlichen oder finanziellen Störungen betroffen oder bedroht ist. Rechtsgrundlage ist Artikel 122 Absatz 2 AEUV. Der Mechanismus nutzt EU-Anleihen, die über den EU-Haushalt abgesichert sind.
Vorkommen und Verwendung
Das Verfahren wird auf Antrag eines betroffenen Mitgliedstaats ausgelöst. Die Europäische Kommission prüft zusammen mit dem Mitgliedstaat und in Verbindung mit der Europäischen Zentralbank den Finanzierungsbedarf. Der Rat entscheidet auf Vorschlag der Kommission über Finanzhilfe, Bedingungen und ein wirtschafts- und finanzpolitisches Anpassungsprogramm. Die Unterstützung ist an politische Bedingungen geknüpft, etwa Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen oder Maßnahmen zur Wiederherstellung des Marktzugangs. Die Kommission kontrolliert die Erfüllung vor jeder weiteren Auszahlung.
Kernbereiche sind:
Relevanz
Der EFSM war ein zentrales Kriseninstrument während der europäischen Staatsschuldenkrise. Er wurde für Irland und Portugal in den Jahren 2011–2014 sowie 2015 für eine kurzfristige Brückenfinanzierung Griechenlands genutzt. Das maximale Finanzierungsvolumen beträgt 60 Milliarden Euro. Für Finanzmärkte ist der EFSM relevant, weil er die Zahlungsfähigkeit von Mitgliedstaaten stützen und Ansteckungseffekte im EU-Finanzsystem begrenzen kann. Heute ist für Eurostaaten regelmäßig der Europäische Stabilitätsmechanismus das Hauptinstrument, der EFSM bleibt jedoch rechtlich bestehen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 regelt Voraussetzungen, Verfahren, Formen der Hilfe und Überwachung. Beschlüsse des Rates legen im Einzelfall Laufzeiten, Konditionen, Auflagen und Auszahlungsmodalitäten fest. 2015 wurden besondere Schutzregelungen für nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten ergänzt, um deren Risiken aus EFSM-Hilfen an Eurostaaten zu begrenzen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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