Definition des Begriffs
International Capital Market Association, kurz ICMA, bezeichnet einen internationalen Branchenverband für Kapitalmarktteilnehmer mit Sitz in Zürich und operativen Standorten unter anderem in London, Paris, Brüssel und Hongkong. Die Organisation entstand 2005 durch den Zusammenschluss der International Securities Market Association und der International Primary Market Association. Ihre historischen Wurzeln reichen bis in den Eurobond-Markt der 1960er-Jahre zurück. ICMA ist keine Aufsichtsbehörde und kein Gesetzgeber, prägt aber Marktstandards, Musterverträge und Verhaltensregeln für internationale Anleihe-, Repo- und Kapitalmarktgeschäfte.
Vorkommen und Verwendung
ICMA-Standards werden von Banken, Wertpapierfirmen, Emittenten, Investoren, Handelsplätzen, Infrastrukturanbietern, Kanzleien und Beratern verwendet. Sie kommen bei Emission, Handel, Abwicklung, Besicherung und Dokumentation von Kapitalmarkttransaktionen zum Einsatz. Ein fester Prüfungsrhythmus besteht nicht. Die Anwendung erfolgt laufend im Rahmen von Marktprozessen, Vertragsgestaltung und interner Governance. Zentrale Anwendungsbereiche sind:
Relevanz
ICMA ist für den Finanzmarkt relevant, weil ihre Standards eine einheitliche Marktpraxis fördern und grenzüberschreitende Transaktionen erleichtern. Besonders im Anleihe- und Repo-Markt unterstützen standardisierte Dokumentation und gemeinsame Marktregeln die Rechtssicherheit, operative Effizienz und Vergleichbarkeit. Für Institute können ICMA-Vorgaben in internen Richtlinien, Produktfreigaben, Vertragsmustern und Kontrollprozessen berücksichtigt werden. Aufsichtsrechtlich sind sie nicht automatisch verbindlich, können aber als anerkannte Marktpraxis bei Risikomanagement, Compliance und Marktverhalten Bedeutung gewinnen. Im Bereich Sustainable Finance beeinflussen ICMA-Prinzipien die Strukturierung, Offenlegung und externe Überprüfung nachhaltiger Anleihen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
ICMA arbeitet mit Marktteilnehmern, Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen zusammen. Relevante Regelungsbezüge ergeben sich aus Kapitalmarktrecht, Marktmissbrauchsrecht, Prospektrecht, MiFID II, EMIR, CSDR, Repo-Regulierung und Sustainable-Finance-Vorgaben. Ihre Publikationen werden regelmäßig weiterentwickelt, um Marktstruktur, Digitalisierung, Transparenzpflichten, Abwicklungsdisziplin und Nachhaltigkeitsstandards abzubilden.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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