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Standardised Approach (STA)

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Definition des Begriffs

STA, der Standardised Approach, auf Deutsch Standardansatz, bezeichnet ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Berechnung risikogewichteter Positionsbeträge und daraus abgeleiteter Eigenmittelanforderungen. Im europäischen Bankenaufsichtsrecht ist der Standardansatz vor allem in der Capital Requirements Regulation verankert. Er ordnet Risikopositionen festen oder regelbasiert ermittelten Risikogewichten zu. Dadurch entsteht eine einheitliche Methodik, die ohne bankinterne Modelle anwendbar ist und als Vergleichsmaßstab für modellbasierte Verfahren dient.

 

Vorkommen und Verwendung

STA kommt bei Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen vor, die Eigenmittelanforderungen nach der CRR berechnen. Das Verfahren wird laufend in der regulatorischen Kapitalrechnung verwendet und regelmäßig in Meldungen, Offenlegung und Aufsichtsgesprächen berücksichtigt. Zentrale Anwendungsbereiche sind:

  • Kreditrisiko mit Forderungsklassen, Risikogewichten, Bonitätsstufen und Sicherheiten
  • Operationelles Risiko bei der überarbeiteten standardisierten Berechnung auf Basis eines Geschäftsindikators
  • Marktrisiko, soweit standardisierte Methoden anstelle interner Modelle genutzt werden

Die Anwendung setzt eine konsistente Zuordnung von Positionen voraus. Institute müssen Daten zu Schuldnerart, Besicherung, Restlaufzeit, Ausfallstatus und externen Ratings in ihren Systemen abbilden. Änderungen der Portfoliostruktur wirken daher unmittelbar auf RWA, Kapitalplanung und Risikoberichterstattung.

 

Relevanz

Der Standardansatz beeinflusst die Höhe der risikogewichteten Aktiva und damit die harte Kernkapitalquote, Gesamtkapitalquote und Verschuldungssteuerung. Höhere Risikogewichte erhöhen den Kapitalbedarf, niedrigere Risikogewichte entlasten die Kapitalbindung. Für Institute ohne Modellzulassung bildet STA den primären Berechnungsweg. Für Institute mit internen Modellen bleibt er relevant, weil der Output Floor modellbasierte Ergebnisse an standardisierte Vergleichswerte anbindet. Für kleinere Institute erleichtert die Standardisierung die Nachvollziehbarkeit, auch wenn sie Portfolioeffekte weniger individuell abbildet als genehmigte interne Modelle.

 

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Standardansatz, deutsche Bezeichnung für den Standardised Approach
  • IRB Approach, Verfahren für Kreditrisiko auf Basis interner Ratings nach aufsichtsrechtlicher Zulassung
  • RWA, risikogewichtete Aktiva als Ergebnisgröße der Kapitalberechnung
  • Output Floor, Untergrenze, die modellbasierte Eigenmittelanforderungen an standardisierte Berechnungsergebnisse koppelt

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in der CRR. Für das Kreditrisiko enthält Teil 3 Titel II Kapitel 2 die standardisierte Behandlung von Risikopositionen. Für das operationelle Risiko wurden die Vorschriften durch die Basel-III-Finalisierung und die CRR III weiterentwickelt. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde erarbeitet technische Standards, Leitlinien und Meldelogiken. Nationale Aufsichtsbehörden und die Europäische Zentralbank überwachen die Anwendung im Rahmen der laufenden Aufsicht. Bei Änderungen technischer Standards sind IT-Systeme, Meldeprozesse und interne Kontrollen entsprechend anzupassen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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