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Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH)

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Mit den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH) sollte die ordnungsgemäße Abwicklung von Handelsgeschäften sichergestellt werden. 2005 wurden die MaH durch die MaRisk von der BaFin abgelöst.

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