Mit den Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute (MaH) sollte die ordnungsgemäße Abwicklung von Handelsgeschäften sichergestellt werden. 2005 wurden die MaH durch die MaRisk von der BaFin abgelöst.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.