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Online Dispute Resolution (ODR)

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Definition des Begriffs

ODR steht für Online Dispute Resolution, auf Deutsch Online-Streitbeilegung. Der Begriff bezeichnet ein digitales Verfahren zur außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten, insbesondere zwischen Verbrauchern und Unternehmen bei online geschlossenen Verträgen. In der Europäischen Union war ODR eng mit der europäischen ODR-Plattform verbunden. Diese Plattform beruhte auf der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und ergänzte die ADR-Richtlinie 2013/11/EU. Die Plattform nahm seit 2016 Beschwerden entgegen. Die zugrunde liegende Verordnung wurde durch die Verordnung (EU) 2024/3228 aufgehoben. Neue Beschwerden konnten ab dem 20. März 2025 nicht mehr eingereicht werden, die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.

 

Vorkommen und Verwendung

ODR kam vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr vor. Das Verfahren betraf Verbraucherstreitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, wenn Anbieter und Verbraucher in der EU ansässig waren. Auch Finanzdienstleistungen konnten erfasst sein, etwa bei online abgeschlossenen Bank-, Zahlungs-, Kredit- oder Versicherungsverträgen.

Typische Verfahrenselemente waren:

  1. digitale Einreichung einer Beschwerde,
  2. Weiterleitung an das betroffene Unternehmen,
  3. Auswahl einer zuständigen Stelle für alternative Streitbeilegung,
  4. Kommunikation und Verfahrensführung über elektronische Kanäle,
  5. außergerichtlicher Lösungsvorschlag oder Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens.

 

Relevanz

ODR stärkte den Zugang zu außergerichtlicher Streitbeilegung im grenzüberschreitenden Online-Handel. Für Unternehmen war der Begriff relevant, weil bestimmte Informationspflichten auf Webseiten und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestanden. Im Finanzmarktumfeld betraf dies vor allem Anbieter, die Verbraucherprodukte digital vertreiben. ODR stand in engem Zusammenhang mit Beschwerdemanagement, Verbraucherschutz in digitalisierten Märkten, Schlichtungsstellen und der alternativen Streitbeilegung. Die rechtliche Bindungswirkung richtete sich nach der jeweiligen Streitbeilegungsstelle und dem anwendbaren nationalen Verfahrensrecht. Nach Einstellung der EU-Plattform bleibt die nationale und sektorale Streitbeilegung weiterhin bedeutsam.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Online-Streitbeilegung: deutsche Bezeichnung für ODR.
  • ADR: Alternative Dispute Resolution, außergerichtliche Streitbeilegung durch anerkannte Stellen.
  • Verbraucherschlichtung: strukturierte außergerichtliche Klärung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen.
  • Beschwerdemanagement: interne Bearbeitung von Kundenbeschwerden vor oder neben einem Schlichtungsverfahren.

 

Weitere Informationen

Zentrale Rechtsgrundlagen waren die Verordnung (EU) Nr. 524/2013, insbesondere die Regelungen zur ODR-Plattform, sowie die ADR-Richtlinie 2013/11/EU. Für die Aufhebung und Abwicklung der Plattform war die Verordnung (EU) 2024/3228 maßgeblich. Zuständige Streitbeilegungsstellen und nationale Kontaktstellen blieben für Verbraucherinformationen und Verfahrensfragen relevant.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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