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Variation Margin (VM)

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Definition des Begriffs

Variation Margin, abgekürzt VM, bezeichnet eine Sicherheitenzahlung im Derivategeschäft, die laufende Marktwertänderungen offener Positionen ausgleicht. Der Begriff wird häufig mit Nachschussmarge übersetzt. VM ist kein Anfangspfand, sondern dient dem regelmäßigen Ausgleich bereits entstandener Gewinne und Verluste. Rechtlich ist sie im europäischen Finanzmarkt vor allem mit EMIR und den technischen Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für nicht zentral geclearte OTC-Derivate verknüpft. Bei zentral geclearten Derivaten wird VM über zentrale Gegenparteien und Clearingmitglieder abgewickelt.

 

Vorkommen und Verwendung

VM kommt bei börsengehandelten und außerbörslichen Derivaten vor, etwa bei Zins, Währungs, Kredit, Aktien und Warenderivaten. Sie wird von Clearinghäusern, Banken, Wertpapierfirmen, Fonds, Versicherungen und anderen finanziellen Gegenparteien genutzt. Für bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien gelten Schwellenwerte und Ausnahmen. Die Berechnung erfolgt typischerweise täglich auf Basis aktueller Marktpreise oder anerkannter Bewertungsmodelle. Zentrale Elemente sind:

  • Bewertung der offenen Positionen zum Marktwert.
  • Ermittlung des Nettoergebnisses je Gegenpartei oder Sicherheitenkreis.
  • Übertragung zulässiger Sicherheiten, meist Bargeld in einer vereinbarten Währung.
  • Abstimmung, Streitbeilegung und fristgerechte Verbuchung der Zahlungen.

 

Relevanz

VM reduziert das Gegenparteiausfallrisiko, weil Wertverluste nicht bis zur Endfälligkeit auflaufen. Für Institute beeinflusst sie Liquiditätsplanung, Sicherheitenmanagement, Handelslimite und operative Prozesse. Hohe Marktvolatilität kann kurzfristig erhebliche Anforderungen an VM auslösen und dadurch den Bedarf an verfügbaren liquiden Mitteln erhöhen. In Aufsicht und Risikosteuerung verbindet VM die Marktpreisbewertung von Derivaten mit Kapital, Liquiditäts und Konzentrationsrisiken. Sie steht in engem Zusammenhang mit Initial Margin, Netting, Besicherung und Glattstellung.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Nachschussmarge: deutsche Bezeichnung für Variation Margin im laufenden Margenausgleich.
  • Initial Margin: Anfangssicherheit zur Abdeckung möglicher zukünftiger Wertänderungen zwischen Ausfall und Positionsschließung.
  • Margin Call: Aufforderung zur Stellung zusätzlicher Sicherheiten, wenn berechnete Anforderungen steigen.
  • Collateral Management: Organisation, Bewertung und Übertragung von Sicherheiten.

 

Weitere Informationen

In der EU stützen sich Pflichten zu VM auf EMIR, delegierte Regelungen und technische Standards der europäischen Aufsichtsbehörden. Relevant sind insbesondere Anforderungen an rechtliche Vereinbarungen, zulässige Sicherheiten, Bewertungsabschläge, Mindesttransferbeträge, Streitbeilegung und Fristen. Für nicht zentral geclearte Geschäfte bestehen bilaterale Besicherungsvereinbarungen, häufig in Form standardisierter Rahmenverträge. Für geclearte Geschäfte bestimmen Regelwerke der zentralen Gegenpartei die Berechnung, Einforderung und Abwicklung der VM. Nationale Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung im Rahmen der Derivateaufsicht.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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