Definition des Begriffs
Die Financial Transaction Tax (FTT), deutsch Finanztransaktionssteuer, bezeichnet eine Steuer auf Finanztransaktionen, die auf bestimmte Arten von Wertpapiertransaktionen zwischen Finanzinstituten erhoben wird. Die FTT wurde von der Europäischen Kommission erstmals 2011 vorgeschlagen, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise 2008 zu beteiligen und Einnahmen für öffentliche Haushalte zu generieren. Nach jahrelangen Verhandlungen kündigte die Europäische Kommission im Oktober 2025 an, den EU-weiten FTT-Vorschlag innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen. Dennoch haben mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Italien, bereits nationale Finanztransaktionssteuern eingeführt.
Einordnung der Relevanz
Die FTT sollte ursprünglich im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit von zehn EU-Mitgliedstaaten (unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Österreich) eingeführt werden. Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollte die Steuer auf den Handel mit Aktien (Steuersatz von 0,1 Prozent) und Derivaten (0,01 Prozent) anfallen, sofern mindestens eine Partei in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist. Die Verhandlungen sind seit 2020 faktisch zum Stillstand gekommen. Estland zog sich 2016 aus den Verhandlungen zurück. Die FTT steht im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, den Finanzsektor stärker zu besteuern, und den Bedenken hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Marktliquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Kleinanleger.
Betroffene
Von einer FTT wären grundsätzlich betroffen:
Ausgenommen vom ursprünglichen EU-Vorschlag waren Alltagsgeschäfte wie Bankdarlehen, Versicherungsverträge und Primärmarktemissionen.
Anforderungen und erwartete Auswirkungen
Der ursprüngliche EU-Vorschlag sah folgende Eckpunkte vor:
Befürchtete Folgen:
Nationale Umsetzungen:
Weitere Informationen
Die gescheiterte EU-weite FTT zeigt die Herausforderungen grenzüberschreitender Steuerharmonisierung im Finanzsektor. Während einige Mitgliedstaaten nationale Lösungen umgesetzt haben, bleibt eine koordinierte europäische Lösung vorerst aus. Die Debatte um die FTT verdeutlicht den Konflikt zwischen fiskalpolitischen Zielen und der Förderung liquider, wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte. Rechtliche Bedenken, unter anderem vom Rechtsdienst des Rates der EU, betrafen die Vereinbarkeit mit EU-Verträgen und internationalem Steuerrecht.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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