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Financial Transaction Tax (FTT)

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Definition des Begriffs

Die Financial Transaction Tax (FTT), deutsch Finanztransaktionssteuer, bezeichnet eine Steuer auf Finanztransaktionen, die auf bestimmte Arten von Wertpapiertransaktionen zwischen Finanzinstituten erhoben wird. Die FTT wurde von der Europäischen Kommission erstmals 2011 vorgeschlagen, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise 2008 zu beteiligen und Einnahmen für öffentliche Haushalte zu generieren. Nach jahrelangen Verhandlungen kündigte die Europäische Kommission im Oktober 2025 an, den EU-weiten FTT-Vorschlag innerhalb von sechs Monaten zurückzuziehen. Dennoch haben mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Italien, bereits nationale Finanztransaktionssteuern eingeführt.

Einordnung der Relevanz

Die FTT sollte ursprünglich im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit von zehn EU-Mitgliedstaaten (unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Österreich) eingeführt werden. Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollte die Steuer auf den Handel mit Aktien (Steuersatz von 0,1 Prozent) und Derivaten (0,01 Prozent) anfallen, sofern mindestens eine Partei in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässig ist. Die Verhandlungen sind seit 2020 faktisch zum Stillstand gekommen. Estland zog sich 2016 aus den Verhandlungen zurück. Die FTT steht im Spannungsfeld zwischen dem Ziel, den Finanzsektor stärker zu besteuern, und den Bedenken hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Marktliquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Kleinanleger.

Betroffene

Von einer FTT wären grundsätzlich betroffen:

  • Finanzinstitute wie Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungen und Investmentfonds
  • Zentrale Gegenparteien und Clearinghäuser
  • Handelsplätze und deren Teilnehmer
  • Indirekt auch Kleinanleger und institutionelle Investoren, da die Kosten weitergegeben würden
  • Unternehmen, die Kapital über Sekundärmärkte aufnehmen

Ausgenommen vom ursprünglichen EU-Vorschlag waren Alltagsgeschäfte wie Bankdarlehen, Versicherungsverträge und Primärmarktemissionen.

Anforderungen und erwartete Auswirkungen

Der ursprüngliche EU-Vorschlag sah folgende Eckpunkte vor:

  • Steuersätze: 0,1 Prozent auf Aktien und Anleihen, 0,01 Prozent auf Derivate
  • Steuerbare Transaktionen: Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten zwischen Finanzinstituten
  • Territorialprinzip: Anwendung bei Ansässigkeit einer Partei in einem teilnehmenden Staat ("Residence plus Issuance"-Prinzip)
  • Erwartete Einnahmen: Ursprünglich bis zu 57 Milliarden Euro jährlich bei EU-weiter Einführung, später reduziert auf etwa 35 Milliarden Euro bei zehn Teilnehmerstaaten

Befürchtete Folgen:

  • Abwanderung von Handelsaktivitäten in Drittstaaten ohne FTT
  • Verringerung der Marktliquidität und erhöhte Volatilität
  • Belastung von Kleinanlegern und Altersvorsorgeprodukten
  • Negative Auswirkungen auf die Realwirtschaft und Kapitalbeschaffung
  • Widerspruch zu Zielen der Kapitalmarktunion

Nationale Umsetzungen:

  • Frankreich: Seit 2012 FTT mit 0,2 Prozent auf Aktienkäufe
  • Italien: Seit 2013 gestaffelte Steuersätze je nach Transaktionsart
  • Weitere Staaten: Spanien, Belgien mit eigenen Ausgestaltungen

Weitere Informationen

Die gescheiterte EU-weite FTT zeigt die Herausforderungen grenzüberschreitender Steuerharmonisierung im Finanzsektor. Während einige Mitgliedstaaten nationale Lösungen umgesetzt haben, bleibt eine koordinierte europäische Lösung vorerst aus. Die Debatte um die FTT verdeutlicht den Konflikt zwischen fiskalpolitischen Zielen und der Förderung liquider, wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte. Rechtliche Bedenken, unter anderem vom Rechtsdienst des Rates der EU, betrafen die Vereinbarkeit mit EU-Verträgen und internationalem Steuerrecht.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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