Definition des Begriffs
Die Europäische Kommission (EU-KOM; englisch: European Commission, EC) ist das zentrale Exekutivorgan der Europäischen Union und zugleich deren wichtigstes supranationales Organ. Sie wurde am 1. Juli 1967 durch die Fusion der Hohen Behörde der EGKS, der Kommission der EWG und der Kommission der EURATOM gegründet. Ihren heutigen Namen trägt sie seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, weitere Dienststellen befinden sich in Luxemburg. Sie verfügt zudem über Vertretungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-KOM ist politisch unabhängig und verfolgt ausschließlich die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union, nicht die einzelner Mitgliedstaaten.
Aufgaben
Die EU-KOM wird oft als „Hüterin der Verträge" bezeichnet. Ihre Kernaufgaben umfassen:
Zuständigkeiten
Die EU-KOM besteht aus 27 Kommissionsmitgliedern, darunter die Präsidentin (aktuell Ursula von der Leyen), sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie 20 Kommissarinnen und Kommissaren für spezifische Ressorts. Jeder Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die operative Arbeit wird von rund 40 Generaldirektionen (GD) und Diensten übernommen.
Für den Finanzmarkt zentral ist die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA). Sie ist verantwortlich für die EU-Politik im Bereich Finanzdienstleistungen, einschließlich:
Relevanz
Die EU-KOM ist zentral für die Finanzmarktregulierung in Europa. Alle bedeutenden Rechtsakte wie MiFID II, DORA, CRR/CRD oder MaRisk basieren auf Kommissionsvorschlägen. Die DG FISMA arbeitet eng mit den europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) und der EZB zusammen.
Besonderheiten
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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