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Europäische Kommission (EU-KOM)

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Definition des Begriffs

Die Europäische Kommission (EU-KOM; englisch: European Commission, EC) ist das zentrale Exekutivorgan der Europäischen Union und zugleich deren wichtigstes supranationales Organ. Sie wurde am 1. Juli 1967 durch die Fusion der Hohen Behörde der EGKS, der Kommission der EWG und der Kommission der EURATOM gegründet. Ihren heutigen Namen trägt sie seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht am 1. November 1993. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, weitere Dienststellen befinden sich in Luxemburg. Sie verfügt zudem über Vertretungen in allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-KOM ist politisch unabhängig und verfolgt ausschließlich die gemeinsamen Interessen der Europäischen Union, nicht die einzelner Mitgliedstaaten.

 

Aufgaben

Die EU-KOM wird oft als „Hüterin der Verträge" bezeichnet. Ihre Kernaufgaben umfassen:

  • Gesetzgebung: Alleiniges Initiativrecht für neue EU-Rechtsakte, die sie dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Abstimmung vorlegt.
  • Verwaltung: Erstellung und Verwaltung des EU-Haushalts, Umsetzung beschlossener Programme und Strategien.
  • Kontrolle: Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten, gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof.
  • Internationale Vertretung: Verhandlung internationaler Abkommen, insbesondere in Handelspolitik und humanitärer Hilfe, Vertretung der EU in internationalen Organisationen.
  • Politische Leitung: Festlegung strategischer Ziele anhand der politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin.

 

Zuständigkeiten

Die EU-KOM besteht aus 27 Kommissionsmitgliedern, darunter die Präsidentin (aktuell Ursula von der Leyen), sechs Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie 20 Kommissarinnen und Kommissaren für spezifische Ressorts. Jeder Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die operative Arbeit wird von rund 40 Generaldirektionen (GD) und Diensten übernommen.

Für den Finanzmarkt zentral ist die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (DG FISMA). Sie ist verantwortlich für die EU-Politik im Bereich Finanzdienstleistungen, einschließlich:

  • Regulierung und Aufsicht des Finanzsektors
  • Entwicklung der Kapitalmarktunion und Bankenunion
  • Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche
  • Nachhaltige Finanzierung (Sustainable Finance)
  • Digitale Finanzdienstleistungen
  • Wirtschaftssanktionen

 

Relevanz

Die EU-KOM ist zentral für die Finanzmarktregulierung in Europa. Alle bedeutenden Rechtsakte wie MiFID II, DORA, CRR/CRD oder MaRisk basieren auf Kommissionsvorschlägen. Die DG FISMA arbeitet eng mit den europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) und der EZB zusammen.

 

Besonderheiten

  • Politische Unabhängigkeit: Kommissionsmitglieder dürfen keine Weisungen nationaler Regierungen entgegennehmen.
  • Kollegiale Beschlussfassung: Entscheidungen werden gemeinsam mit einfacher Mehrheit getroffen.
  • Amtszeit: Fünf Jahre, entsprechend der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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