Das Rundschreiben setzt auf der Grundlage des § 47a des Kreditwesengesetzes ("KWG") einen Rahmen für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch Kreditinstitute vor, die von der Aufsicht als in Deutschland potentiell systemgefährdend identifiziert worden sind. Die Pläne regeln die Abwicklung der Banken in Krisensituationen, damit im Krisenfall schnell und effektiv gehandelt werden kann.
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