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Standing Committee on Anti-Money Laundering and Countering Terrorist Financing (AMLSC)

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Definition des Begriffs

AMLSC steht für Anti-Money Laundering Standing Committee, auf Deutsch etwa Ständiger Ausschuss zur Bekämpfung von Geldwäsche. Der Begriff bezeichnet das bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde eingerichtete Fachgremium für Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung. Es wurde 2020 eingerichtet, nachdem die Zuständigkeiten der EBA im Bereich AML/CFT erweitert worden waren. Rechtliche Grundlage war die EBA-Verordnung in der durch die Verordnung (EU) 2019/2175 geänderten Fassung, insbesondere die Vorgaben zu einem ständigen internen AML/CFT-Ausschuss.

 

Vorkommen und Verwendung

Das AMLSC diente der fachlichen Abstimmung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden und der EBA. Es befasste sich mit Risiken, Aufsichtspraxis und gemeinsamen Instrumenten im europäischen Finanzsektor. Zum typischen Arbeitsbereich gehörten:

  1. Koordinierung der AML/CFT-Aufsicht
    • Austausch über grenzüberschreitende Risiken
    • Förderung einer einheitlicheren Aufsichtspraxis
  2. Vorbereitung fachlicher Produkte
    • Leitlinien, Stellungnahmen und Risikoberichte
    • Beiträge zu technischen Standards und Aufsichtskonvergenz
  3. Unterstützung konkreter Aufsichtsmaßnahmen
    • Bewertungen nationaler Aufsichtsansätze
    • fachliche Beratung bei Risiken in Instituten oder Märkten

 

Relevanz

Das AMLSC war ein zentrales Koordinierungsformat für die europäische Geldwäscheaufsicht vor Errichtung der neuen EU-Behörde AMLA. Seine Arbeit stärkte die einheitliche Anwendung von AML/CFT-Anforderungen bei Banken, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und weiteren Finanzunternehmen. Für Institute wirkte sich die Tätigkeit vor allem über Leitlinien, Risikofaktoren, Aufsichtserwartungen und koordinierte Prüfungsansätze aus. Damit beeinflusste das Gremium indirekt interne Kontrollen, Risikoanalysen und Meldeprozesse von Finanzunternehmen im Binnenmarkt. Unmittelbare Einzelbescheide erließ es nicht. Mit dem Aufbau der AMLA verlagern sich zentrale Aufgaben der europäischen AML/CFT-Aufsicht schrittweise auf diese neue Behörde.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Anti-Money Laundering Standing Committee: englische Langform von AMLSC.
  • AML/CFT: Sammelbegriff für Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
  • AMLA: neue europäische Behörde für Geldwäscheaufsicht.
  • EBA: europäische Aufsichtsbehörde, bei der das AMLSC eingerichtet war.

 

Weitere Informationen

Das AMLSC steht im Zusammenhang mit der EBA-Verordnung, dem europäischen AML/CFT-Rahmen und den Reformen des EU-Geldwäschepakets. Relevante Bezüge bestehen zu den Zuständigkeiten der EBA für Aufsichtskonvergenz, zu nationalen Finanzaufsichtsbehörden sowie zur schrittweisen Übertragung von Aufgaben auf die AMLA. In der regulatorischen Praxis bleibt der Begriff wichtig, um ältere EBA-Leitlinien, Risikoberichte und Abstimmungsprozesse zur Geldwäscheaufsicht einzuordnen. Besonders relevant ist dies für Dokumente aus der Übergangsphase zwischen fragmentierter nationaler Aufsicht und dem stärker zentralisierten EU-Modell. Der Begriff hilft, Zuständigkeiten, Konsultationen und Veröffentlichungen zeitlich richtig zuzuordnen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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