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Directorate-General for Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union (DG FISMA)

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Definition des Begriffs

DG FISMA steht für Directorate-General for Financial Stability, Financial Services and Capital Markets Union, auf Deutsch Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion. Die Generaldirektion ist eine Organisationseinheit der Europäischen Kommission und für die Entwicklung der EU-Politik zu Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen, Banken, Versicherungen, Wertpapiermärkten und Kapitalmarktunion zuständig. Die Generaldirektion entstand 2015 in Brüssel im Zuge der Neuordnung der Europäischen Kommission. Ihre rechtliche Einbettung ergibt sich aus der Organisationsstruktur der Kommission, den EU-Verträgen und den Zuständigkeiten der Kommission für Gesetzesinitiativen, Durchführungsvorschriften und die Überwachung der Anwendung des Unionsrechts. DG FISMA ist keine eigenständige Aufsichtsbehörde, sondern ein politisch administrativer Dienst der Kommission.

 

Aufgaben

DG FISMA bereitet europäische Finanzmarktregulierung vor, koordiniert politische Initiativen und begleitet die Umsetzung beschlossener Regelwerke.

Kernaufgaben sind:

  • Ausarbeitung von Vorschlägen für Verordnungen und Richtlinien im Finanzsektor
  • Entwicklung der Bankenunion und Kapitalmarktunion
  • Vorbereitung delegierter Rechtsakte und Durchführungsmaßnahmen
  • Bewertung von Risiken für Finanzstabilität, Marktintegrität und Verbraucherschutz
  • Zusammenarbeit mit europäischen Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und internationalen Standardsetzern

 

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten erfassen wesentliche Teile der EU-Finanzmarktpolitik. Dazu gehören Bankenregulierung, Abwicklung, Einlagensicherung, Wertpapiermärkte, Investmentfonds, Versicherungsaufsicht, digitale Finanzdienste, nachhaltige Finanzwirtschaft, Geldwäscheprävention und Finanzsanktionen. DG FISMA arbeitet eng mit anderen Kommissionsdienststellen zusammen, etwa bei Wettbewerb, Binnenmarkt, Justiz, Datenschutz und digitaler Regulierung. Die unmittelbare Beaufsichtigung einzelner Institute liegt jedoch bei nationalen Behörden, der Europäischen Zentralbank oder den europäischen Aufsichtsbehörden.

 

Relevanz

DG FISMA ist für Finanzmärkte relevant, weil viele zentrale EU‑Regelwerke aus ihrer fachlichen Vorbereitung hervorgehen. Dazu zählen Vorgaben zu Eigenmitteln, Marktinfrastruktur, Wertpapierhandel, Versicherungen, Zahlungsdiensten, digitaler operationeller Resilienz und Sustainable Finance. Die Generaldirektion beeinflusst damit Regulierungspflichten, Meldewesen, Governance, Kapitalanforderungen und Markttransparenz in der Europäischen Union. Ihre Arbeit verbindet politische Zielsetzung mit technischer Ausgestaltung und Abstimmung zwischen Mitgliedstaaten.

 

Besonderheiten

DG FISMA vereint Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion in einer Kommissionsstruktur. Besondere Merkmale sind:

  • Initiativfunktion für EU-Gesetzgebung, aber keine eigene Aufsicht über Institute
  • Schnittstelle zwischen Politik, Fachaufsicht und Rechtssetzung
  • Koordination mit EBA, ESMA, EIOPA, EZB und internationalen Gremien
  • zentrale Bedeutung für die Harmonisierung des europäischen Finanzbinnenmarkts

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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