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Nationale Zentralbanken (NZB)

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Definition des Begriffs

Nationale Zentralbanken (NZB) sind die einzelstaatlichen Zentralbanken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie bilden gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), das am 1. Juni 1998 geschaffen wurde. Die NZB der EU-Länder, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben, sind zusätzlich Teil des Eurosystems. Während das ESZB alle 27 EU-Mitgliedstaaten umfasst, gehören dem Eurosystem derzeit 21 nationale Zentralbanken an, darunter die Deutsche Bundesbank, die Banque de France, die Banca d'Italia oder die Oesterreichische Nationalbank. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie in der ESZB-Satzung, die als Protokoll Nr. 4 dem AEUV angehängt ist.

 

Aufgaben

Die nationalen Zentralbanken nehmen im Rahmen des ESZB und des Eurosystems vielfältige Aufgaben wahr:

Technische Durchführung der geldpolitischen Beschlüsse des EZB-Rates auf nationaler Ebene

Abwicklung des nationalen Zahlungsverkehrs und Betrieb von Zahlungssystemen

Verwaltung der nationalen Devisenreserven im Rahmen der vom EZB-Rat festgelegten Richtlinien

Erstellung der nationalen Zahlungsbilanz und Erhebung statistischer Daten

Mitwirkung an der Aufsicht über Kreditinstitute und Beitrag zur Finanzmarktstabilität

Ausgabe und Verwaltung von Euro-Banknoten in Zusammenarbeit mit der EZB

 

Zuständigkeiten

Die NZB der Euro-Länder sind verpflichtet, die Weisungen des EZB-Direktoriums in allen Angelegenheiten auszuführen, die das Eurosystem betreffen. Ihre Präsidenten oder Gouverneure sind Mitglieder des EZB‑Rats, des obersten Beschlussorgans des Eurosystems, und wirken dort an geldpolitischen Entscheidungen mit. NZB von EU-Staaten ohne Euro nehmen über den Erweiterten Rat beratende Funktionen wahr, verfügen jedoch über keine geldpolitischen Befugnisse im Eurosystem. Sie behalten ihre nationale geldpolitische Autonomie, bis sie dem Euroraum beitreten.

 

Relevanz

Die nationalen Zentralbanken sind unverzichtbare Akteure im europäischen Zentralbanksystem. Sie gewährleisten die dezentrale Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik in den Mitgliedstaaten und stellen die Verbindung zwischen der supranationalen EZB und den nationalen Finanzsystemen her. Durch ihre operative Präsenz vor Ort ermöglichen sie eine effektive Steuerung geldpolitischer Instrumente sowie die Überwachung nationaler Finanzmarktentwicklungen.

 

Besonderheiten

Rechtliche Unabhängigkeit gemäß AEUV und ESZB-Satzung, frei von Weisungen nationaler Regierungen

Doppelte Einbindung in nationale Rechtsordnung und supranationales ESZB

Unterschiedliche Organisationsformen und historische Traditionen je nach Mitgliedstaat

Mitgliedschaft im EZB-Rat für Euro-Länder, im Erweiterten Rat für Nicht-Euro-Länder

Mitwirkung an der Bankenaufsicht im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) für systemrelevante Institute

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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