Definition
Der SREP (Supervisory Review and Evaluation Process, deutsch: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess) ist ein von Banken- und Finanzaufsichtsbehörden durchgeführtes Verfahren zur systematischen Beurteilung der Risikosituation von Kreditinstituten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Banken über angemessene Strategien, Verfahren und Mechanismen verfügen, um Kapital- und Liquiditätsausstattung, Governance und Risikomanagement dauerhaft auf einem soliden Niveau zu halten.
Der SREP ist in der Capital Requirements Directive (CRD IV/V) sowie in ergänzenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verankert. Er ergänzt die Mindestkapitalanforderungen aus Säule 1 (Basel III / CRR) durch eine institutsspezifische Beurteilung im Rahmen von Säule 2.
Vorkommen und Verwendung
Der SREP wird im europäischen Bankensektors im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) umgesetzt.
Das Verfahren wird in der Regel jährlich, in besonderen Fällen auch ad hoc, durchgeführt. Es bewertet Institute in vier Kernbereichen:
Relevanz
Der SREP ist ein zentrales Instrument der risikoorientierten Aufsicht und bestimmt maßgeblich die zusätzlichen Kapital- und Liquiditätsanforderungen sowie qualitative Maßnahmen für Institute.
Der SREP ist eng verknüpft mit ICAAP, ILAAP, MaRisk, DORA (IKT-Risiken) und ESG-Risiken, die zunehmend in die Bewertung einfließen.
Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
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Weitere Rechtsgrundlagen sind insbesondere in Artikel 97 ff. der Capital Requirements Directive (CRD IV/V) sowie in den EBA-Leitlinien zum SREP (EBA/GL/2022/03) verankert.
Zu den maßgeblich beteiligten Institutionen zählen die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank.
Verknüpfte Regelwerke sind unter anderem Basel III, MaRisk, DORA und die Vorgaben zum ESG-Risikomanagement.
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