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Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)

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Definition

Der SREP (Supervisory Review and Evaluation Process, deutsch: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess) ist ein von Banken- und Finanzaufsichtsbehörden durchgeführtes Verfahren zur systematischen Beurteilung der Risikosituation von Kreditinstituten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Banken über angemessene Strategien, Verfahren und Mechanismen verfügen, um Kapital- und Liquiditätsausstattung, Governance und Risikomanagement dauerhaft auf einem soliden Niveau zu halten.

Der SREP ist in der Capital Requirements Directive (CRD IV/V) sowie in ergänzenden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verankert. Er ergänzt die Mindestkapitalanforderungen aus Säule 1 (Basel III / CRR) durch eine institutsspezifische Beurteilung im Rahmen von Säule 2.

Vorkommen und Verwendung

Der SREP wird im europäischen Bankensektors im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) umgesetzt.

  • Bedeutende Institute (Significant Institutions): direkte Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB)
  • Weniger bedeutende Institute: Aufsicht durch die nationalen Behörden – in Deutschland durch die BaFin in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank

Das Verfahren wird in der Regel jährlich, in besonderen Fällen auch ad hoc, durchgeführt. Es bewertet Institute in vier Kernbereichen:

  1. Geschäftsmodell-Analyse – Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit
  2. Governance und internes Kontrollsystem – Organisation, Risikokultur, IKT und Auslagerungen
  3. Kapitalrisiko (ICAAP-Bewertung) – interne Kapitalplanung und Kapitaladäquanz
  4. Liquiditätsrisiko (ILAAP-Bewertung) – Liquiditätssteuerung, Reserven sowie Stresstests

Relevanz

Der SREP ist ein zentrales Instrument der risikoorientierten Aufsicht und bestimmt maßgeblich die zusätzlichen Kapital- und Liquiditätsanforderungen sowie qualitative Maßnahmen für Institute.

  • Ergebnisse: Jeder SREP mündet in einen SREP-Beschluss mit SREP-Score (1 = sehr geringes Risiko, 4 = gravierende Mängel).
  • Aufsichtsmaßnahmen: Zusätzliche Kapitalpuffer (Pillar 2 Requirements – P2R), unverbindliche Kapitalerwartungen (Pillar 2 Guidance – P2G), qualitative Auflagen, Beschränkungen bestimmter Geschäfte oder Ausschüttungsbeschränkungen
  • Früherkennung: Durch Analyse der Risikoprofile können Schwachstellen frühzeitig identifiziert und behoben werden.

Der SREP ist eng verknüpft mit ICAAP, ILAAP, MaRisk, DORA (IKT-Risiken) und ESG-Risiken, die zunehmend in die Bewertung einfließen.

Beispiel/Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Synonym: Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
  • Verwandte Begriffe:
    • ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) – Interner Prozess zur Beurteilung der Kapitaladäquanz
    • ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) – Interner Prozess zur Sicherstellung ausreichender Liquidität
    • P2R / P2G – Kapitalanforderungen und -erwartungen aus Säule 2
    • ORSA (Own Risk and Solvency Assessment – im Versicherungsbereich)

Weitere Informationen

Auf Regupedia https://www.regupedia.de findest du immer aktuelle Hintergrundinformationen zur Finanzmarktregulierung und praxisnahen Erläuterungen.

Weitere Rechtsgrundlagen sind insbesondere in Artikel 97 ff. der Capital Requirements Directive (CRD IV/V) sowie in den EBA-Leitlinien zum SREP (EBA/GL/2022/03) verankert.

Zu den maßgeblich beteiligten Institutionen zählen die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) sowie in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank.

Verknüpfte Regelwerke sind unter anderem Basel III, MaRisk, DORA und die Vorgaben zum ESG-Risikomanagement.

 

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