Definition des Begriffs
Die Financial Collateral Arrangements Directive (FCAD) ist die EU-Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten. Sie wurde am 6. Juni 2002 verabschiedet, trat am 27. Juni 2002 in Kraft und musste von den Mitgliedstaaten bis zum 27. Dezember 2003 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie schafft einen harmonisierten europäischen Rechtsrahmen für die Bestellung und Verwertung von Finanzsicherheiten in Form von Barmitteln, Finanzinstrumenten und Kreditforderungen. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten zu erleichtern, Rechtssicherheit zu schaffen und die Effizienz der europäischen Finanzmärkte zu erhöhen. Die ursprüngliche Fassung wurde durch die Richtlinie 2009/44/EG vom 6. Mai 2009 erweitert, insbesondere um die Einbeziehung von Kreditforderungen als anerkannte Finanzsicherheiten.
In Deutschland wurde die FCAD durch das Finanzsicherheitengesetz umgesetzt, das im April 2004 in Kraft trat und weitreichende Änderungen im Insolvenzrecht und weiteren Gesetzen bewirkte.
Einordnung der Relevanz
Die FCAD ist eine zentrale Säule des europäischen Finanzmarktrechts. Sie ergänzt die Finalitätsrichtlinie (98/26/EG) und steht im Zusammenhang mit aufsichtsrechtlichen Regelwerken wie der Capital Requirements Regulation (CRR), der Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) sowie den Regelungen zu Derivatemärkten und Clearingstellen. Die Richtlinie trägt zur Integration, Stabilität und Kosteneffizienz der europäischen Finanzmärkte bei, indem sie einheitliche Standards für die Sicherheitenverwertung schafft und Hindernisse für grenzüberschreitende Geschäfte reduziert. Seit der Finanzkrise hat die Bedeutung besicherter Finanzierungsformen erheblich zugenommen. Die FCAD gewährleistet, dass Sicherheiten auch im Insolvenzfall rasch verwertet werden können, ohne dass langwierige Verfahren die Marktliquidität gefährden.
Betroffene
Der Anwendungsbereich der FCAD erstreckt sich auf zahlreiche Marktteilnehmer, die Finanzsicherheitenvereinbarungen abschließen:
Mitgliedstaaten können Verbraucher sowie Mikro- und Kleinunternehmen als Schuldner von Kreditforderungen vom Anwendungsbereich ausnehmen, es sei denn, Sicherheitennehmer oder Sicherheitengeber sind Zentralbanken oder vergleichbare Institutionen.
Anforderungen und Pflichten
Die FCAD regelt die Nutzung und Verwertung von Finanzsicherheiten durch folgende Kernbestimmungen:
Als Finanzsicherheiten gelten Barmittel in Form von Kontoguthaben oder Geldmarkteinlagen, handelbare Finanzinstrumente wie Aktien, Anleihen und Investmentfondsanteile sowie Kreditforderungen aus Darlehensverträgen. Die Sicherheitenbestellung kann durch Vollrechtsübertragung (etwa bei Pensionsgeschäften) oder durch Bestellung von Sicherungsrechten erfolgen.
Vereinfachte Formvorschriften: Verzicht auf notarielle Beurkundung oder Registereintragung, Nachweis durch schriftliche oder elektronische Dokumentation genügt, bei Kreditforderungen reicht die Aufnahme in eine Liste.
Insolvenzfestigkeit: Finanzsicherheitenvereinbarungen bleiben auch bei Insolvenzverfahren wirksam und sind vor Anfechtung geschützt, sofern keine Kenntnis von der Insolvenzeröffnung bestand.
Verwertung: Schnell und formlos durch Verkauf, Anrechnung, Verrechnung oder Aneignung, wobei wirtschaftlich angemessene Durchführung erforderlich ist. Netting-Vereinbarungen zur Saldierung gegenseitiger Forderungen werden anerkannt, ebenso das Verwendungsrecht des Sicherungsnehmers bei Verpflichtung zur Rückgabe gleichwertiger Sicherheiten.
Kollisionsrecht: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit Bucheffekten gilt das Recht des Staates, in dem das relevante Konto geführt wird.
Weitere Informationen
Die FCAD wurde 2009 umfassend überarbeitet, wobei der Anwendungsbereich auf Kreditforderungen ausgeweitet und die Insolvenzfestigkeit präzisiert wurde. Im Jahr 2014 erfolgte eine weitere Anpassung durch die BRRD (2014/59/EU), die bestimmte Ausnahmen im Rahmen von Bankenabwicklungsverfahren vorsieht. Die Europäische Kommission führte 2021 eine Konsultation zur Überprüfung der FCAD durch, um mögliche Anpassungen an veränderte Marktbedingungen, neue Technologien wie Distributed-Ledger-Technologien und digitale Vermögenswerte zu prüfen.
Verwandte Rechtsakte und Begriffe:
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