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Financial Collateral Arrangement Directive (FCAD)

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Definition des Begriffs

Die Financial Collateral Arrangement Directive, fachlich meist Financial Collateral Arrangements Directive, ist die Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten. Sie trat am 27. Juni 2002 in Kraft und schafft einen unionsweit harmonisierten Rechtsrahmen für die Bestellung, Verwendung und Verwertung von Finanzsicherheiten. Ziel ist es, rechtliche Unsicherheiten bei grenzüberschreitenden Sicherheiten zu verringern und die Stabilität von Finanzmarkttransaktionen zu stärken. Die Richtlinie wurde unter anderem durch die Richtlinie 2009/44/EG geändert, um Markt- und Regulierungsentwicklungen zu berücksichtigen.

 

Einordnung der Relevanz

Die FCAD gehört zum europäischen Post-Trade- und Finanzmarktrecht. Sie ergänzt Regelwerke zu Zahlungs- und Wertpapierabwicklung, Insolvenzschutz, Derivaten, Repo-Geschäften und besicherter Finanzierung. Ihre Bedeutung liegt in der rechtlichen Absicherung von Sicherheiten in Form von Finanzinstrumenten, Buchgeld und bestimmten Kreditforderungen. Dadurch unterstützt sie Liquidität, Risikominderung und grenzüberschreitende Marktintegration.

 

Betroffene

Betroffen sind vor allem Finanzmarktteilnehmer, die Finanzsicherheiten stellen oder entgegennehmen. Dazu zählen insbesondere Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zentralbanken, öffentliche Stellen, zentrale Gegenparteien, Abwicklungssysteme, Versicherungsunternehmen, Organismen für gemeinsame Anlagen und bestimmte Unternehmen. Die genaue Reichweite hängt von der nationalen Umsetzung und den zulässigen Wahlrechten der Mitgliedstaaten ab.

 

Anforderungen und Pflichten

  1. Finanzsicherheiten

    • Erfasst werden insbesondere Barguthaben, Finanzinstrumente und bestimmte Kreditforderungen.
    • Sicherheiten müssen wirksam bestellt und nachweisbar sein.
  2. Sicherungsformen

    • Die Richtlinie unterscheidet Eigentumsübertragungssicherheiten und beschränkte dingliche Sicherungsrechte.
    • Repos und Wertpapierleihgeschäfte können unter den Rahmen fallen.
  3. Verwertung

    • Sicherheiten sollen bei Ausfallereignissen rasch verwertet oder angeeignet werden können.
    • Viele formale Anforderungen, etwa Registrierungspflichten, werden eingeschränkt.
  4. Close-out-Netting

    • Aufrechnungs- und Beendigungsmechanismen werden insolvenzfest gestärkt.
    • Marktteilnehmer erhalten höhere Rechtssicherheit bei gegenseitigen Forderungen.

 

Weitere Informationen

Die FCAD ist in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Sie bleibt für besicherte Interbankgeschäfte, Derivate, Clearing, Wertpapierfinanzierung und Collateral Management wesentlich. Ihre Regeln stehen im Zusammenhang mit Insolvenzrecht, Abwicklungsrecht, EMIR, CSDR und nationalen Sicherheitenrechten. Für die Praxis ist entscheidend, ob Parteien, Sicherheitenart und Sicherheitenvereinbarung in den Anwendungsbereich fallen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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