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Non Financial Counterparts + (NFC+)

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Definition des Begriffs

NFC+ bezeichnet eine Non-Financial Counterparty, also eine nichtfinanzielle Gegenpartei, deren Derivatepositionen die Clearing-Schwellenwerte der europäischen Marktinfrastrukturregulierung überschreiten. Der Begriff stammt aus dem EMIR-Rahmen für außerbörsliche Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. Eine NFC+ ist kein Finanzinstitut, nutzt Derivate aber in einem Umfang, der zusätzliche Pflichten auslöst. Maßgeblich ist die gruppenweite Berechnung bestimmter OTC-Derivatepositionen über einen Zwölfmonatszeitraum. Absicherungsgeschäfte, die objektiv Risiken aus Geschäftstätigkeit oder Treasury-Finanzierung reduzieren, können bei der Schwellenwertprüfung unberücksichtigt bleiben. Typische Referenzwerte liegen bei einer Milliarde Euro Bruttonominalwert für Kredit- und Aktienderivate sowie bei drei Milliarden Euro für Zins-, Währungs-, Waren- und sonstige Derivate.

 

Vorkommen und Verwendung

Die Einstufung NFC+ kommt bei Unternehmen außerhalb des Finanzsektors vor, etwa Industrie-, Handels-, Energie- oder Rohstoffunternehmen. Sie wird relevant, wenn solche Unternehmen OTC-Derivate zur Zins-, Währungs-, Kredit-, Aktien-, Waren- oder sonstigen Risikosteuerung einsetzen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig durch die betroffene Unternehmensgruppe. Kernbereiche sind:

  1. Ermittlung der relevanten OTC-Derivatepositionen.
  2. Abgleich mit den Clearing-Schwellenwerten je Derivateklasse.
  3. Mitteilung an zuständige Behörden, wenn Schwellen überschritten werden.
  4. Anwendung zusätzlicher EMIR-Pflichten nach Einstufung als NFC+.

Wird keine Berechnung durchgeführt, kann das Unternehmen wie eine überschreitende Gegenpartei behandelt werden. Die Bewertung ist daher nicht nur eine Momentaufnahme, sondern Teil des laufenden EMIR-Compliance-Prozesses.

 

Relevanz

Die NFC+-Einstufung erhöht die regulatorischen Anforderungen deutlich. Für die betroffenen Derivateklassen kann eine Pflicht zum zentralen Clearing über eine zugelassene zentrale Gegenpartei entstehen. Zudem gelten strengere Risikominderungspflichten für nicht zentral geclearte OTC-Derivate, insbesondere zu rechtzeitiger Bestätigung, Portfolioabgleich, Streitbeilegung und Besicherung. Die Einstufung beeinflusst Vertragsdokumentation, Handelsprozesse, Datenqualität und interne Kontrollen. Sie ist auch für Banken und andere Handelspartner wichtig, weil diese den Status der Gegenpartei bei Clearing, Reporting und Risikosteuerung berücksichtigen müssen.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Non-Financial Counterparty plus: Langform für NFC+ im EMIR-Kontext.
  • NFC-: Nichtfinanzielle Gegenpartei unterhalb der Clearing-Schwellenwerte.
  • Clearing-Schwelle: Schwellenwert, ab dem zusätzliche Clearingpflichten greifen.
  • Hedging-Ausnahme: Berücksichtigung von Absicherungsgeschäften bei der Schwellenwertberechnung.

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in EMIR, vor allem in Artikel 10 zur Einstufung nichtfinanzieller Gegenparteien, sowie in ergänzenden technischen Standards. Die praktische Umsetzung betrifft zentrale Gegenparteien, Transaktionsregister, nationale Aufsichtsbehörden und die europäische Wertpapieraufsicht. Unternehmen dokumentieren Berechnungslogik, Gruppendaten und Entscheidungen, damit der NFC+-Status nachvollziehbar bleibt.

 


Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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