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Probability of Default (PD)

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Definition des Begriffs

Die Probability of Default bezeichnet die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers innerhalb eines definierten Zeithorizonts, üblicherweise eines Jahres. Sie gibt die statistische Wahrscheinlichkeit an, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen wird. Die PD stellt einen zentralen Risikoparameter im Kreditrisikomanagement dar und ist im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes nach Basel II und Basel III verankert. Gemäß der Capital Requirements Regulation stellt die PD für Unternehmens-, Staaten- und Bankenexposures die einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit dar, die dem internen Rating zugeordnet ist. Sie bildet zusammen mit Loss Given Default, Exposure at Default und Maturity die Grundlage für die Berechnung risikogewichteter Aktiva und regulatorischer Eigenkapitalanforderungen.

 

Vorkommen und Verwendung

Institute, die den IRB-Ansatz anwenden, schätzen die PD selbst oder verwenden aufsichtlich vorgegebene Werte. Die Schätzung muss auf einem langfristigen Durchschnitt einjähriger Ausfallraten basieren und alle relevanten internen und externen Daten berücksichtigen. Im Foundation-Ansatz schätzen Banken ausschließlich die PD, während LGD und EAD von der Aufsicht vorgegeben werden. Im Advanced-Ansatz ermitteln Institute sämtliche Risikoparameter eigenständig. Die PD findet Anwendung in folgenden Bereichen:

  • Berechnung regulatorischer Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Säule 1 von Basel II/III
  • Kreditrisikosteuerung und Portfoliomanagement
  • Kreditpricing und Konditionengestaltung
  • Bewertung von Kreditderivaten und strukturierten Produkten
  • Ermittlung erwarteter Verluste für Wertberichtigungen nach IFRS 9
  • Interne Kapitalbedarfsermittlung im ICAAP

Für die Anwendung des IRB-Ansatzes ist eine aufsichtliche Genehmigung erforderlich. Institute müssen nachweisen, dass sie die Mindestanforderungen an Ratingsysteme erfüllen und die PD-Schätzungen tatsächlich im Risikomanagement verwenden.

 

Relevanz

Die PD ist Kernbestandteil risikosensibler Kapitalunterlegung und ermöglicht eine differenzierte Messung des Kreditrisikos. Sie beeinflusst unmittelbar die Höhe der erforderlichen Eigenmittel und damit die Rentabilität von Kreditgeschäften. Basel III hat mit der Einführung eines PD-Floors von 0,03 Prozent eine regulatorische Untergrenze geschaffen, die übermäßig niedrige Schätzungen verhindert. Die Genauigkeit der PD-Schätzung wirkt sich direkt auf die Kapitaleffizienz aus. Fehlerhafte Modelle können zu Fehlsteuerungen im Kreditportfolio oder unzureichender Kapitalausstattung führen.

 

Synonyme und verwandte Begriffe

  • Ausfallwahrscheinlichkeit: Deutsche Bezeichnung für PD
  • LGD: Loss Given Default, Verlustquote bei Ausfall eines Kreditnehmers
  • EAD: Exposure at Default, Höhe des Ausfallrisikos zum Zeitpunkt des Ausfalls
  • Expected Loss: erwarteter Verlust, berechnet als PD × LGD × EAD
  • IRB-Ansatz: Internal Ratings-Based Approach, Ansatz zur Eigenkapitalermittlung auf Basis interner Ratings

 

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), insbesondere Artikel 142 bis 191 sowie in den technischen Standards der EBA zu PD-Schätzung und -Validierung. Das Basel Committee on Banking Supervision gibt im Basel Framework detaillierte Vorgaben zur Berechnung von Risikokomponenten.

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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