Definition des Begriffs
CEP steht für Centrum für Europäische Politik, auch als cep bezeichnet. Es ist ein europapolitischer Think Tank der gemeinnützigen Stiftung Ordnungspolitik. Der Sitz der deutschen Einrichtung liegt in Freiburg, mit Arbeitsstandorten unter anderem in Berlin; im Centres for European Policy Network bestehen zudem Institute in Frankreich und Italien. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Analyse von EU-Gesetzgebung, europäischen Politikvorhaben und deren wirtschaftlichen, rechtlichen und institutionellen Auswirkungen. Die Arbeit basiert auf ordnungspolitischen Grundsätzen und richtet sich an öffentliche und private Akteure, die europäische Regulierung einordnen oder bewerten müssen.
Vorkommen und Verwendung
Der Begriff CEP erscheint vor allem in europapolitischen Fachdebatten, Konsultationen, Studien und Medienbeiträgen zu EU-Recht. Die Analysen werden von Juristen und Ökonomen erstellt und betreffen regelmäßig Gesetzgebungsvorschläge, Strategien und politische Programme der Europäischen Union. Typische Themenfelder sind:
Bekannt ist das CEP auch für Kurzbewertungen europäischer Vorhaben, bei denen Regelungsziele, ökonomische Folgen, rechtliche Zuständigkeit und Subsidiaritätsfragen systematisch untersucht werden.
Relevanz
Das CEP ist für Finanzmarktakteure relevant, weil viele regulatorische Vorgaben ihren Ursprung in EU-Verordnungen, Richtlinien oder Kommissionsinitiativen haben. Frühzeitige Analysen können dabei helfen, geplante Regelungen zu verstehen, Umsetzungsfolgen abzuschätzen und Schnittstellen zu bestehenden Vorgaben zu erkennen. In der Finanzmarktregulierung betrifft dies etwa Sustainable Finance, Verbraucherinformation, Bankenregulierung, Kapitalmarktunion, Zahlungsverkehr und digitale Finanzdienstleistungen. Die fachliche Einordnung des CEP kann die Meinungsbildung in Verbänden, Unternehmen, Verwaltung und Wissenschaft unterstützen.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Die Arbeit des CEP ist nicht selbst rechtsverbindlich, steht aber in engem Zusammenhang mit EU-Rechtsetzung und nationaler Umsetzung europäischer Vorgaben. Relevante Bezugspunkte sind insbesondere EU-Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union, nationale Ministerien, Aufsichtsbehörden und Branchenverbände. Für die Einordnung von Finanzmarktthemen sind zudem Regelwerke wie MiFID II, CRR, CRD, SFDR, Taxonomie-Verordnung und DORA häufige Analysegegenstände.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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