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Deferred Tax Assets (DTAs)

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Definition des Begriffs

Deferred Tax Assets (DTAs, deutsch: latente Steueransprüche oder aktive latente Steuern) sind bilanzielle Vermögenswerte, die zukünftige Steuervorteile oder Steuererstattungen repräsentieren. Sie entstehen aus zeitlichen Differenzen zwischen der handelsrechtlichen und der steuerlichen Gewinnermittlung sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. DTAs bilden das Recht ab, in künftigen Perioden weniger Ertragsteuern zu zahlen oder bereits gezahlte Steuern zurückzuerhalten. Im Kontext der Bankenregulierung nach Basel III und der Capital Requirements Regulation (CRR) spielen DTAs eine zentrale Rolle bei der Berechnung des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1, CET1), da sie unter bestimmten Umständen von der regulatorischen Eigenmittelausstattung abgezogen werden müssen.

 

Kategorien von DTAs und regulatorische Behandlung

DTAs werden grundsätzlich in zwei Kategorien unterteilt. Erstens entstehen DTAs aus temporären Differenzen (temporary differences), etwa wenn handelsrechtliche Aufwendungen wie Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Pensionslasten steuerlich erst in späteren Perioden abzugsfähig sind. Zweitens resultieren DTAs aus steuerlichen Verlustvorträgen (Tax Loss Carryforwards), wenn die Bank Verluste erlitten hat, die mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Gemäß CAP30.9 des Basel-Frameworks müssen DTAs, die auf der zukünftigen Profitabilität der Bank beruhen, grundsätzlich vom CET1 abgezogen werden. Die Realisierung dieser DTAs setzt voraus, dass die Bank künftig ausreichende steuerpflichtige Gewinne erwirtschaftet, was bei Schieflage oder Insolvenz nicht gewährleistet ist.

 

Threshold-Regelung und Nettierung

DTAs aus temporären Differenzen unterliegen einer Schwellenwertregelung (Threshold Deduction Treatment) gemäß CAP30.32 bis CAP30.34. Überschreiten diese DTAs gemeinsam mit bedeutenden Beteiligungen an Finanzinstituten und Mortgage Servicing Rights jeweils nicht 10 Prozent des CET1 nach allen anderen regulatorischen Abzügen, können sie teilweise anerkannt werden. Der Gesamtbetrag dieser drei Positionen darf jedoch 15 Prozent des CET1 nicht überschreiten. Nicht abgezogene DTAs werden mit 250 Prozent risikogewichtet. DTAs dürfen mit zugehörigen passiven latenten Steuern (Deferred Tax Liabilities, DTLs) verrechnet werden, sofern beide sich auf dieselbe Steuerbehörde beziehen und eine Saldierung steuerlich zulässig ist. DTAs aus Verlustvorträgen sind vollständig vom CET1 abzuziehen, netto nach zulässigen DTL-Verrechnungen.

 

Bedeutung und länderspezifische Besonderheiten

DTAs haben in einigen EU-Ländern, insbesondere in Südeuropa, erhebliche Bedeutung für die Kapitalausstattung der Banken. Länderspezifische Steuergesetze, etwa in Spanien oder Italien, führten in der Vergangenheit zu hohen DTA-Beständen, da bestimmte Rückstellungen erst bei Konkretisierung steuerlich absetzbar waren. Einige Jurisdiktionen haben Sonderregelungen geschaffen, die DTAs unter bestimmten Bedingungen in direkte Forderungen gegenüber dem Staat umwandeln (sogenannte DTA-Konversion), um deren regulatorische Abzugspflicht zu vermeiden und die Kapitalbasis der Banken zu stärken.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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