Als Nicht-DVP-Handel wird ein Wertpapierhandel bezeichnet, bei dem die Depotbank eines Kunden die Zahlung freigibt oder Wertpapiere im Namen des Kunden liefern muss, bevor die Sicherheit besteht, dass sie den Gegenwert in bar oder in Wertpapieren erhält, wodurch ein Abwicklungsrisiko entsteht. (Siehe auch DVP).
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.