Definition des Begriffs
Non-DVP bedeutet Non-Delivery versus Payment, auf Deutsch nicht gegen gleichzeitige Lieferung und Zahlung. Der Begriff bezeichnet ein Abwicklungsverfahren im Wertpapiergeschäft, bei dem die Übertragung von Finanzinstrumenten nicht untrennbar mit der Zahlung des Gegenwerts verknüpft ist. Anders als beim Delivery versus Payment erfolgt keine technische Sicherstellung, dass Lieferung und Zahlung gleichzeitig oder nur bedingt voneinander abhängig abgeschlossen werden. Non-DVP kann als freie Lieferung, unentgeltliche Übertragung oder Zahlung ohne korrespondierende Wertpapierlieferung auftreten. Das Verfahren steht im Kontext von Wertpapierabwicklung, Verwahrung, Zentralverwahrern und internen Kontrollsystemen.
Vorkommen und Verwendung
Non-DVP kommt vor allem bei Depotüberträgen, Sicherheitenbewegungen, konzerninternen Transaktionen, Leihegeschäften, Kapitalmaßnahmen oder Korrekturbuchungen vor. Eingesetzt wird es von Banken, Wertpapierfirmen, Verwahrstellen, Zentralverwahrern und Marktinfrastrukturen. Der Ablauf richtet sich nach vertraglichen Vorgaben, Marktusancen und den Regeln des jeweiligen Abwicklungssystems. Zentrale Prüffelder sind:
Relevanz
Non-DVP ist risikorelevanter als klassische Lieferung gegen Zahlung, weil Lieferungsrisiko, Zahlungsrisiko und operationelle Risiken getrennt entstehen können. Eine Partei kann Wertpapiere übertragen, ohne zeitgleich Geld zu erhalten, oder eine Zahlung leisten, ohne unmittelbar die Instrumente zu bekommen. Für Institute entstehen Anforderungen an Limitierung, Abstimmung, Dokumentation und Eskalation. In der Rechnungslegung, im Meldewesen und im Risikomanagement kann die korrekte Klassifizierung beeinflussen, wann Vermögenswerte, Forderungen oder Sicherheiten erfasst werden.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Relevante Bezüge bestehen zu CSDR, depotrechtlichen Vorgaben, Zahlungsverkehrsregeln, Geldwäscheprävention und internen Kontrollrahmen. Für grenzüberschreitende Vorgänge sind außerdem Sanktionslistenprüfung, Steuerstatus, Verwahrkette und Cut-off-Zeiten relevant. Aufsichtliche Aufmerksamkeit entsteht, wenn Non-DVP-Transaktionen ungewöhnliche Volumina, fehlende wirtschaftliche Begründungen oder manuelle Nachbearbeitung zeigen. Institute dokumentieren deshalb Weisungen, Genehmigungen, Abstimmergebnisse und nachgelagerte Kontrollen. Technische Standards der Abwicklung unterstützen Referenzdaten, Statusmeldungen und die eindeutige Zuordnung von Instruktionen zu Handelsgeschäften, Sicherheitenkonten und Kundenbeständen im laufenden Tagesgeschäft der Depotführung. Kontrollberichte dienen der Nachvollziehbarkeit und erleichtern die Analyse von wiederkehrenden Fehlerquellen bei ausgelagerten Abwicklungsprozessen und Korrespondenzbanken sowie bei Systemmigrationen.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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