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Third Party Payment Processor (TPPP)

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Definition des Begriffs

TPPP steht für Third Party Payment Processor, auf Deutsch Drittzahlungsabwickler. Der Begriff beschreibt ein Zahlungsabwicklungsmodell, bei dem ein externer Dienstleister Zahlungen zwischen Händlern, Plattformen, Kunden und Finanzinstituten technisch oder organisatorisch verarbeitet. TPPP ist kein einheitlich harmonisierter EU-Rechtsbegriff. Die Tätigkeit berührt jedoch regelmäßig das Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Vorgaben zur Geldwäscheprävention, Anforderungen an Auslagerungen sowie Regeln zur operationellen Resilienz. Je nach Geschäftsmodell kann ein TPPP als Zahlungsinstitut, technischer Dienstleister, Acquirer, Aggregator oder ausgelagerter Prozess eines beaufsichtigten Instituts auftreten. Maßgeblich sind dabei nicht nur Vertragsbezeichnungen, sondern tatsächliche Funktionen, Zugriff auf Zahlungsdaten und Kontrolle über Geldflüsse.

 

Vorkommen und Verwendung

TPPP kommen vor allem im Karten-, Online-, Plattform- und ACH-Zahlungsverkehr vor. Sie bündeln Transaktionen, leiten Zahlungsinformationen weiter, führen Risikoprüfungen aus oder stellen Händleranbindungen bereit. Die konkrete Verwendung hängt davon ab, ob der Dienstleister selbst Zahlungskonten führt, Gelder entgegennimmt, nur technische Verarbeitung erbringt oder im Namen eines regulierten Instituts handelt. Banken prüfen solche Beziehungen häufig risikobasiert vor Vertragsbeginn und laufend während der Geschäftsbeziehung.

Kernbereiche der Prüfung sind:

  1. Geschäftsmodell und Zahlungsfluss, insbesondere Geldannahme, Weiterleitung und Abrechnung.
  2. Kunden- und Händlerprüfung, einschließlich Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter.
  3. Transaktionsmonitoring, Sanktionsscreening und Betrugsprävention.
  4. IT-Sicherheit, Verfügbarkeit, Datenintegrität und Notfallmanagement.
  5. Vertragssteuerung, Kontrollrechte und Weiterverlagerungen.

 

Relevanz

TPPP beeinflussen das Risikoprofil von Banken, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten. Unzureichende Kontrollen können Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Rückbelastungen und operationelle Störungen begünstigen. Für Institute ist daher entscheidend, ob der TPPP beaufsichtigt ist, welche Rollen er im Zahlungsfluss übernimmt und welche Kontrollnachweise verfügbar sind. Die Bewertung fließt in Risikoanalysen, Auslagerungsregister, Händlerüberwachung, Compliance-Berichte und Prüfungsfeststellungen ein. Aufsichtliche Erwartungen betreffen insbesondere Transparenz, Nachvollziehbarkeit der Transaktionskette und wirksame Eskalationsprozesse bei Auffälligkeiten.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

Verwandte Begriffe sind:

  • Payment Processor, technischer oder operativer Zahlungsabwickler.
  • Acquirer, Institut zur Annahme und Abrechnung von Kartenzahlungen.
  • Payment Facilitator, Aggregator mit Händlerunteranbindung.
  • Third Party Service Provider, externer Dienstleister im Finanzsektor.
  • ODFI, originierendes Finanzinstitut im ACH-Zahlungsverkehr.

 

Weitere Informationen

Relevante Anknüpfungspunkte sind die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, insbesondere Begriffsbestimmungen und Zulassungspflichten, nationale Zahlungsdiensteaufsichtsgesetze, Geldwäschevorgaben, Sanktionsregeln, DORA für IKT-Risiken und Outsourcing-Vorgaben der Aufsicht. Bei grenzüberschreitenden Zahlungsflüssen kommen zusätzlich Anforderungen an Korrespondenzbanken, Datenschutz und Informationssicherheit hinzu. Vertragswerke enthalten typischerweise Prüfungsrechte, Berichtspflichten, Sicherheitsanforderungen und Regelungen zur Beendigung kritischer Leistungen.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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