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International Bank Account Number (IBAN)

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Definition des Begriffs

Die International Bank Account Number (IBAN) ist ein international standardisiertes Format zur eindeutigen Identifikation von Zahlungskonten im grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungsverkehr. Die IBAN wurde vom European Committee for Banking Standards (ECBS) entwickelt und ist im internationalen Standard ISO 13616 spezifiziert. Sie besteht aus bis zu 34 alphanumerischen Zeichen, wobei die Länge länderspezifisch variiert. In Deutschland umfasst die IBAN 22 Stellen: ein zweistelliges Länderkennzeichen (DE), eine zweistellige Prüfziffer sowie die nationale Kontokennung BBAN, bestehend aus einer achtstelligen Bankleitzahl und einer zehnstelligen Kontonummer.

Durch die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 (SEPA-Verordnung) wurde die IBAN im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ab dem 1. Februar 2014 verpflichtend für Überweisungen und Lastschriften in Euro eingeführt.

 

Einordnung der Relevanz

Die IBAN ist das zentrale Identifikationsmerkmal für Zahlungskonten im europäischen und zunehmend auch im globalen Zahlungsverkehr. Sie ersetzt nationale Kontonummernsysteme und ermöglicht eine automatisierte, durchgängige elektronische Verarbeitung von Zahlungen (Straight-Through Processing). Die SEPA-Verordnung hat die IBAN zum verbindlichen Standard für alle Euro-Zahlungen innerhalb der EU und des erweiterten SEPA-Raums gemacht, der neben den 27 EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra und das Vereinigte Königreich umfasst.

 

Betroffene

Betroffen von der IBAN-Pflicht sind:

  • Alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum, insbesondere Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
  • Alle Zahlungsdienstnutzer, darunter Verbraucher, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und sonstige juristische Personen
  • Betreiber von Massenzahlungssystemen und Zahlungsinfrastrukturen
  • Software-Anbieter und Fintech-Unternehmen, die Zahlungsverkehrslösungen bereitstellen

 

Anforderungen und Pflichten

Verpflichtende Verwendung

Gemäß Artikel 5 der SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 müssen Zahlungsdienstleister die IBAN für die Identifikation von Zahlungskonten verwenden, unabhängig davon, ob es sich um Inlands- oder grenzüberschreitende Zahlungen handelt.

Technische Anforderungen

  • Verwendung des ISO-20022-XML-Standards für Nachrichtenformate
  • Durchgängige elektronische Verarbeitung ohne manuelle Eingriffe
  • Vollständige Weitergabe aller Datenelemente in der Zahlungskette
  • Prüfziffernvalidierung zur Fehlervermeidung

IBAN-Regeln in Deutschland

Zahlungsdienstleister in Deutschland sind verpflichtet, die von ihnen verwendeten Berechnungsmethoden zur Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in die IBAN offenzulegen. Die Deutsche Bundesbank führt eine Übersicht dieser IBAN-Regeln, die über die erweiterte Bankleitzahlendatei bereitgestellt wird.

Übergangsregelungen

Bis zum 1. Februar 2016 war für Verbraucher in Deutschland eine Konvertierungsdienstleistung zulässig, bei der die alte BBAN automatisch in die IBAN umgewandelt wurde. Diese Übergangsphase ist mittlerweile abgelaufen.

 

Weitere Informationen

Die IBAN ist eng verknüpft mit weiteren SEPA-Anforderungen wie dem Business Identifier Code (BIC), dem SEPA Credit Transfer (SCT), dem SEPA Direct Debit (SDD) sowie seit Oktober 2025 mit der Verification of Payee (VoP), die den Abgleich von IBAN und Empfängername verpflichtend macht.

Zu den maßgeblichen Rechtsgrundlagen zählen die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366) sowie der internationale Standard ISO 13616.

Beteiligte Institutionen sind unter anderem die Europäische Zentralbank (EZB), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Kommission, die Deutsche Bundesbank sowie nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin.

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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